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Groß-Bieberauer Anzeigeblatt
Ausgabe 16/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung für das Jahr 2023

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915) hat die Stadtverordnetenversammlung am

13.02.2023

folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr

2023

wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

EUR

mit einem Saldo von

EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

EUR

mit einem Saldo von

EUR

mit einem Fehlbedarf von

EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

EUR

mit einem Saldo von

EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

EUR

mit einem Saldo von

EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2023 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich sind, wird auf

1.000.000 EUR

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

700.000 EUR

festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt

festgesetzt:

  1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf  —  350 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  490 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  —  385 v.H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Groß-Bieberau, den 28.02.2023  —  Der Magistrat
 — 
 —  Anja Dorothea Vogt,
Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Dieburg, 13.04.2023

Darmstadt-Dieburg

-Kommunalaufsicht-

Az.: 240.1 051 901-10 09 meu

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)

1.

die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2023 der Stadt Groß-Bieberau;

2.

in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO den in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Groß-Bieberau für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzten Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen zur

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

in Höhe von

1.000.000 €

(in Worten: Eine Million Euro);

3.

in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO den in § 4 der vorgenannten Haushaltssatzung

festgesetzten Höchstbetrag der Liquiditätskredite in Höhe von

700.000 €

(in Worten: Siebenhunderttausend Euro).

Im Auftrag
Koch

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 24.04.2023 bis 05.05.2023 im Rathaus, Marktstraße 28-30, 64401 Groß-Bieberau, Zimmer 6, während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Groß-Bieberau, 17.04.2023  —  Der Magistrat
 —  Anja Dorothea Vogt, Bürgermeisterin