Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 12.916.376 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 14.292.551 EUR
mit einem Saldo von — -1.376.175 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 0 EUR
mit einem Saldo von — 0 EUR
mit einem Fehlbedarf von — 1.376.175 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — -295.428 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 710.100 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 911.640 EUR
mit einem Saldo von — -201.540 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 130.000 EUR
mit einem Saldo von — -130.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf
des Haushaltsjahres von — 626.968 EUR
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) auf — 450 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 640 v.H.
2. Gewerbesteuer auf — 400 v.H.
Die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer erfolgt durch die Hebesatzsatzung. Die Wiedergabe der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.
Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises Dieburg, 25.04.2024
Darmstadt-Dieburg
- Kommunalaufsicht -
Az.: 240.1 051 901-10 09 meu
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Stadt Groß-Bieberau.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.05.2024 bis 17.05.2024 im Rathaus, Marktstraße 28-30, 64401 Groß-Bieberau, Zimmer 6, während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.