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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung für das Jahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) hat die Stadtverordnetenversammlung am 11.12.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  12.916.376 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  14.292.551 EUR

mit einem Saldo von  —  -1.376.175 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  0 EUR

mit einem Saldo von  —  0 EUR

mit einem Fehlbedarf von  —  1.376.175 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf  —  -295.428 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  710.100 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  911.640 EUR

mit einem Saldo von  —  -201.540 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  130.000 EUR

mit einem Saldo von  —  -130.000 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf

des Haushaltsjahres von  —  626.968 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  450 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  640 v.H.

2. Gewerbesteuer auf  —  400 v.H.

Die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer erfolgt durch die Hebesatzsatzung. Die Wiedergabe der Hebesätze in der Haushaltssatzung hat daher nur nachrichtlichen Charakter.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

Groß-Bieberau, den 12.12.2023
Der Magistrat
Anja Dorothea Vogt, Bürgermeisterin

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Teile.

Die erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Landrat des Landkreises Dieburg, 25.04.2024

Darmstadt-Dieburg

- Kommunalaufsicht -

Az.: 240.1 051 901-10 09 meu

Genehmigung

Hiermit genehmige ich gemäß § 97 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt im Haushaltsjahr 2024 der Stadt Groß-Bieberau.

Im Auftrag
Koch

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 06.05.2024 bis 17.05.2024 im Rathaus, Marktstraße 28-30, 64401 Groß-Bieberau, Zimmer 6, während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Mittwoch von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Groß-Bieberau, 30.04.2024
Der Magistrat
Anja Dorothea Vogt, Bürgermeisterin