Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Flurbereinigungsverfahren Reinheim B38 / L3114
Verfahrens-Nr.: UF-1797
Im Flurbereinigungsverfahren Reinheim B38 / L3114 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 03. April 2023 im Kulturzentrum in 64354 Reinheim, Kirchstraße 24, erläutert worden sind und am
22. März – 24. März 2023 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie am
29. März – 30. März 2023 von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr
im Sitzungssaal an der Stadtmauer, Kirchstraße 24 in 64354 Reinheim ausgelegen haben.
Begründung
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Es wurden keine begründeten Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Festestellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Bekanntmachung
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in der Flurbereinigungsgemeinde Reinheim und in den angrenzenden Gemeinden Groß-Bieberau, Ober-Ramstadt, Roßdorf, Otzberg und Groß-Zimmern öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/UF1797 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6, 64646 Heppenheim
oder bei der
Spruchstelle für Flurbereinigung
beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.