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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 20/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Nur noch digitale Lichtbilder zulässig - bitte beachten

Bildquelle: markus-spiske-onJaKyF1IaE-unsplash

Wichtige Änderung bei Pass- und Ausweisanträgen ab 1. Mai 2025: Nur noch digitale Lichtbilder zulässig

Zum 1. Mai 2025 tritt eine bundesweite gesetzliche Neuerung in Kraft: Für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und ID-Karten dürfen künftig nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Papierfotos werden – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr akzeptiert.

Hintergrund: Die neue Regelung soll Manipulationen durch sogenannte Morphing-Technik verhindern und die Sicherheit bei Grenzkontrollen erhöhen. Das digitale Lichtbild wird sofort auf Biometrietauglichkeit geprüft und fälschungssicher gespeichert.

Übergangsfrist: Da die technischen Voraussetzungen (Point-ID-Geräte) im Servicecenter der Stadt Groß-Bieberau noch nicht vorliegen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025.

Bis dahin können noch aktuelle Papierfotos verwendet werden.

Digitale Lichtbilder können erstellt werden:

  • bei zertifizierten Fotografen mit anschließender Bildübermittlung per QR-Code,
  • oder direkt in der Passbehörde (sobald die Technik bereitsteht).

Wichtig: Für Führerscheinanträge bei der Fahrerlaubnisbehörde gilt die neue Regelung nicht – hier sind weiterhin Papierfotos mitzubringen.

Bei Fragen helfen wir Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne weiter.