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Zum 1. Mai 2025 tritt eine bundesweite gesetzliche Neuerung in Kraft: Für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und ID-Karten dürfen künftig nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden. Papierfotos werden – mit wenigen Ausnahmen – nicht mehr akzeptiert.
Hintergrund: Die neue Regelung soll Manipulationen durch sogenannte Morphing-Technik verhindern und die Sicherheit bei Grenzkontrollen erhöhen. Das digitale Lichtbild wird sofort auf Biometrietauglichkeit geprüft und fälschungssicher gespeichert.
Übergangsfrist: Da die technischen Voraussetzungen (Point-ID-Geräte) im Servicecenter der Stadt Groß-Bieberau noch nicht vorliegen, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025.
Bis dahin können noch aktuelle Papierfotos verwendet werden.
Digitale Lichtbilder können erstellt werden:
Wichtig: Für Führerscheinanträge bei der Fahrerlaubnisbehörde gilt die neue Regelung nicht – hier sind weiterhin Papierfotos mitzubringen.
Bei Fragen helfen wir Ihnen das Team des Bürgerbüros gerne weiter.