Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans "Bürgersolarpark – Auf dem Kesberg" sowie zur Änderung des Flächennutzungsplans
Der Bauausschuss der Stadt Groß-Bieberau hat in seiner Sitzung am 21.05.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans "Bürgersolarpark – Auf dem Kesberg" sowie den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans jeweils in der Fassung von April 2024 und die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch öffentliche Auslegung sowie durch Einstellung ins Internet.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans "Bürgersolarpark – Auf dem Kesberg" sowie der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Der Öffentlichkeit wird im Rahmen dieser Auslegung Gelegenheit zur Äußerung und die Möglichkeit, sich über die Grundzüge und möglichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans liegen jeweils mit Begründung und den folgenden weiteren Unterlagen mit den jeweils relevanten Inhalten:
| • | Umweltbericht mit integriertem Landschaftsplanerischen Fachbeitrag zum Vorentwurf, Fassung vom 30. April 2024 |
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| - Planungskonzeption |
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| - Betrachtung der Schutzgebiete |
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| - Bewertung des derzeitigen Umweltzustands und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands |
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| - Grünordnerische Maßnahmen und Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung |
in der Zeit
von 10.06.2024 bis 12.07.2024
montags, dienstags, donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Öffentlichkeit hat außerdem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt (www.groß-bieberau.de) in der Rubrik "Bürgerservice – Rathaus – Amtliche Bekanntmachung“ und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (Startseite | bauleitplanung. hessen.de) unter folgendem Link einzusehen:
Während der Auslegung der Vorentwürfe wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Groß-Bieberau abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Grundsätzlich sollen die Stellungsnahmen allerdings elektronisch an folgende E-Mailadresse übermittelt werden:
stadtverwaltung@gross-bieberau.de
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig und damit nach Fristablauf eingehen, bei der Beschlussfassung über Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.