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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 23/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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B38_Oeffentliche_Bekanntmachung_Vermessung_20260520_Print

B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau

Der Bau der B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs aufgeführt. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg, welcher eine entsprechende Planungsvereinbarung mit dem Land Hessen abgeschlossen hat, beabsichtigt, das o.g. Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit durchzuführen. Die Planung für das o.g. Vorhaben wird von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement als Vertretung des Straßenbaulastträgers fachlich begleitet. Die Projektsteuerung erfolgt durch das Büro Drees & Sommer.

Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, entlang der geplanten Trasse der Ortsumgehung im Bereich Reinheim und Groß-Bieberau Vermessungsarbeiten durchzuführen, um das vorhandene Gelände und weitere topografischen Details zu erfassen und aufzunehmen. Hierzu ist in der Regel das Betreten von Grundstücken erforderlich. Durch die Vermessung werden auch Gebiete erfasst, welche nicht unmittelbar baulich betroffen sind. Mit den gewonnenen Daten /Ergebnissen erhält der Landkreis Darmstadt-Dieburg die benötigten Grundlagen, um die Planungen im Weiteren ausführen zu können.

Die Durchführung der Vermessungsarbeiten ist im Zeitraum vom 15.6.2026 bis 30.9.2026 vorgesehen.

Die Vorarbeiten und Untersuchungen dienen der Vorbereitung der Planung, durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden. Eventuelle Einwendungen können im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens noch rechtzeitig geltend gemacht werden.

Die genannten Arbeiten liegen im Interesse der Allgemeinheit. Nach § 16a

Bundesfernstraßengesetz (FStrG) haben Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte von Grundstücken notwendige Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen einschließlich der vorübergehenden Anbringung von Markierungszeichen und sonstigen Vorarbeiten zu dulden. Die Arbeiten werden durch Beauftragte des Landkreises Darmstadt-Dieburg durchgeführt. Sollte Ihr Grundstück verpachtet sein, teilen Sie uns bitte Name, Anschrift und Telefonnummer des Pächters mit.

Trotz der gesetzlichen Duldungspflicht bemühen wir uns stets um eine einvernehmliche Regelung mit den betroffenen Pächtern und Eigentümern. Entstehende Vermögensnachteile (Spurrillen, Aufwuchsschäden o.ä.), die sich leider nicht immer vermeiden lassen, werden angemessen entschädigt (§ 16a Abs. 3 FStrG). Auf Antrag kann die Höhe der Entschädigung vom Regierungspräsidium Darmstadt festgesetzt werden.

Die Auflistung der betroffenen Grundstücke und eine Übersichtskarte sind auf der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter Öffentliche Bekanntmachungen | LaDaDi abrufbar.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe über den folgenden Kontakt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Jägertorstraße 207

64289 Darmstadt

Tel. 06151-881-0

Kontakt: Frau Girschick, Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung Tel.: 06151-881-1018

Darmstadt, 21.05.2026

Klaus Peter Schellhaas
Landrat