Der Bauausschuss der Stadt Groß-Bieberau hat in seiner Sitzung am
Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans
Der Vorentwurf des Bebauungsplans und der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans liegen jeweils mit Begründung und den folgenden weiteren Unterlagen mit den jeweils relevanten Inhalten:
in der Zeit von 10.06.2024 bis 12.07.2024 im Rathaus der Stadt Groß-Bieberau, Marktstraße 28 - 30, 64401 Groß-Bieberau, 1. OG, Zimmer 7, zu jedermanns Einsicht während der folgenden Öffnungszeiten öffentlich aus:
montags, dienstags, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.
Die Öffentlichkeit hat außerdem die Möglichkeit, die Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt (www.groß-bieberau.de) in der Rubrik "Bürgerservice – Rathaus – Amtliche Bekanntmachung“ und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (Startseite | bauleitplanung. hessen.de) unter folgendem Link einzusehen:
Während der Auslegung der Vorentwürfe wird der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Magistrat der Stadt Groß-Bieberau abgegeben oder bei der Stadtverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Grundsätzlich sollen die Stellungsnahmen allerdings elektronisch an folgende E-Mailadresse übermittelt werden:
stadtverwaltung@gross-bieberau.de
Es wird ferner darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig und damit nach Fristablauf eingehen, bei der Beschlussfassung über Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.