In der gemeinsamen Hauptversammlung der Feuerwehr der Stadt Groß-Bieberau wurden folgende Personen in die Wehrführung gemäß § 12 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz und § 55 HGO sowie der Feuerwehrsatzung der Stadt Groß-Bieberau gewählt:
Der Magistrat hat die Kameraden der Wehrführung mit Wirkung vom 18.03.2023 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis bis auf Widerruf ernannt.
Bürgermeisterin Anja Vogt überreichte den Gewählten die Ernennungsurkunden im Rahmen der Magistratssitzung.