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Groß-Bieberauer Anzeigeblatt
Ausgabe 29/2022
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Allgemeine Information zur Grundsteuerreform

Wie Sie sicherlich schon auf den unterschiedlichsten Medien vernommen haben, werden zurzeit im gesamten Bundesgebiet die Bemessungsgrundlagen für die Grundstücke neu ermittelt. Vom Finanzamt wurden bereits in den letzten Wochen alle Eigentümerinnen und Eigentümer angeschrieben und informiert. Grundlage dieser Reform der neuen Bemessung fußt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Grundstücke werden in folgende Bereiche kategorisiert: Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke inkl. Eigentumswohnungen und Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke.

Alle Informationen müssen bis zum 31.10.2022 per Elster an das Finanzamt übermittelt werden. Diese Übermittlung kann auch von anderen Personen für Sie übernommen werden. Falls Sie keine Möglichkeit der elektronischen Verarbeitung haben, dann können Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung setzen, um eine Lösung zu finden.

Unter folgender Adresse finden Sie im Internet einen kostenlosen Flurstücknachweis:

https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform/flurstuecksnachweis

Unter der folgenden Adresse können Sie sich einen kostenlosen Sonderkatasterauszug für die Grundsteuer A bestellen.

https://gds.hessen.de/webshop/grundsteuerauszug-luf

Weitere Informationen zu der Grundsteuerreform erhalten Sie auch unter:

https://finanzamt.hessen.de/grundsteuerreform

Ausfüllanleitungen für das Programm Elster finden Sie unter:

www.elster.de -> Alle Formulare -> Grundsteuer -> Grundsteuer Hessen