am Montag, 12. August 2024 14.30 - 16.00 Uhr Groß-Bieberau, Festplatz am Sportplatz, Sepp-Herberger Weg
Was ist Sonderabfall?
Produkte, die mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet sind, müssen am Schadstoffmobil abgegeben werden.
Entsorgen Sie Schadstoffe niemals über die Toilette und Spüle.
Das Schadstoffmobil nimmt folgende Stoffe an:
Einzelne Produkt können Sie auf der Homepage unter der Rubrik „ Abfall ABC“ abfragen. www.zaw-online.de/abfall-von-a-z
Weitere Fragen zum Thema Sondermüll beantwortet Ihnen das Fachpersonal direkt am Schadstoffmobil oder der ZAW; Zweckverband Abfall- u. Wertstoffeinsammlung, Tel. 06159/9160-130, E-Mail: info@zaw-online.de
Das sollten Sie bei der Abgabe von Sondermüll unbedingt beachten:
Übergeben Sie ihren Sonderabfall immer dem Fachpersonal und stellen Sie ihn nicht einfach ab (Gefahr für Umwelt und Kinder, Ordnungswidrigkeit).
Sondermüll verschiedener Art dürfen Sie auf keinen Fall zusammenschütten oder vermischen.
Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben auf Wasserbasis) sind kein Sondermüll und können über die Restmülltonne entsorgt werden, oder bei den Bauabfallsammelstellen der Kommunen abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem Zustand befinden. Dies erreichen Sie, indem Sie die Dispersionsfarbe mit einem Bindemittel (z.B. Sägemehl, Gips, Zement oder Holzspäne) verrühren oder austrocknen lassen. Lacke und Farben auf Wasserbasis (Hinweise befinden sich auf dem Produkt) eingetrocknet in die Restmülltonne. Gips u. Putz eingetrocknet in die Restmülltonne.
Altöl, Autobatterien, Gasflaschen zurück zum Handel.
Keine Annahme von:
Feuerwerkskörpern, Munition und radioaktiven Stoffen.
Achten Sie bitte auf die Standzeiten des Schadstoffmobils. Nach Beendigung des Öffentlich benannten Terminfensters besteht kein Anspruch auf Abgabe der Sonderabfälle.