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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 32/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Sondermüll

Sondermüllsammlung 2023 - Das Schadstoffmobil kommt

Mittwoch, 23. August 2023

14.30 - 16.00 Uhr Groß-Bieberau, Festplatz am Sportplatz, Sepp-Herberger Weg

Das Schadstoffmobil nimmt folgende Stoffe an:

Imprägniermittel, Holz- und Rostschutzmittel

Ölfilter, Lappen, ölverschmutzte Betriebsmittel

Spraydosen mit schädlichen Inhaltsstoffen

Klebstoffe (lösemittelhaltig)

Fotochemikalien

Farbverdünner

Haushaltsreiniger, Kalkentferner, Rohrreiniger, Lederpflegemittel etc.

Lösungsmittel

Pflanzen- und Insektenschutzmittel

Säuren, Laugen u. Lasuren in verschlossenen Behältern

Quecksilberthermometer und -schalter

Bremsflüssigkeit

Feuerlöscher max. 4 Stück pro Haushalt

Einzelne Produkt können Sie auf der Homepage www.zaw-online.de unter der Rubrik Abfall A - Z abfragen.

Weitere Fragen zum Thema Sondermüll beantwortet Ihnen das Fachpersonal direkt

am Schadstoffmobil oder der ZAW; Zweckverband Abfall- u. Wertstoffeinsammlung,

Sabine Braun, Tel. 06159/9160-130, E-Mail: s.braun@da-di-werk.de

Das sollten Sie bei der Abgabe von Sondermüll unbedingt beachten:

Übergeben Sie ihren Sonderabfall immer dem Fachpersonal und stellen Sie ihn nicht einfach ab (Gefahr für Umwelt und Kinder, Ordnungswidrigkeit).

Sondermüll verschiedener Art dürfen Sie auf keinen Fall zusammenschütten oder vermischen.

Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben auf Wasserbasis) sind kein Sondermüll und können über die Restmülltonne entsorgt werden, oder bei den Bauabfallsammelstellen der Kommunen abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem Zustand befinden. Dies erreichen Sie, indem Sie die Dispersionsfarbe mit einem Bindemittel (z.B. Sägemehl, Gips, Zement oder Holzspäne) verrühren oder austrocknen lassen. Lacke und Farben auf Wasserbasis (Hinweise befinden sich auf dem Produkt) eingetrocknet in die Restmülltonne. Gips u. Putz eingetrocknet in die Restmülltonne.

Altöl, Autobatterien, Gasflaschen zurück zum Handel.

Keine Annahme von:

Feuerwerkskörpern, Munition und radioaktiven Stoffen.

Achten Sie auf die Standzeiten des Schadstoffmobils. Es besteht nach Beendigung der Zeiten kein Anspruch auf Abgabe der Sonderabfälle.