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Groß-Bieberauer Anzeigeblatt
Ausgabe 33/2022
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Sondermüllsammlung 2022

Das Schadstoffmobil kommt Mittwoch, 24. August 2022

14.30 - 16.00 Uhr Groß-Bieberau, Festplatz am Sportplatz, Sepp-Herberger Weg

Das Schadstoffmobil nimmt folgende Stoffe an:

Imprägniermittel, Holz- und Rostschutzmittel

Ölfilter, Lappen, ölverschmutzte Betriebsmittel

Spraydosen mit schädlichen Inhaltsstoffen

Leim- und Klebemittel

Fotochemikalien

Laborchemikalien (fest und flüssig)

Haushalts- und WC-Reiniger, Kalkentferner

Lösungsmittel, Pinselreiniger

Pflanzen- und Insektenschutzmittel

Säuren und Laugen

PCB-haltige Lampenkondensatoren

Quecksilberthermometer und -schalter

Bremsflüssigkeit

Feuerlöscher max. 4 Stück pro Haushalt

Einzelne Produkt können Sie auf der Homepage www.zaw-online.de unter der Rubrik Abfall A - Z abfragen.

Weitere Fragen zum Thema Sondermüll beantwortet Ihnen das Fachpersonal direkt

am Schadstoffmobil oder der ZAW; Zweckverband Abfall- u. Wertstoffeinsammlung,

Sabine Braun, Tel. 06159/9160-130, E-Mail: s.braun@da-di-werk.de

Das sollten Sie bei der Abgabe von Sondermüll unbedingt beachten:

Übergeben Sie ihren Sonderabfall immer dem Fachpersonal und stellen Sie ihn nicht einfach ab (Gefahr für Umwelt und Kinder, Ordnungswidrigkeit).

Sondermüll verschiedener Art dürfen Sie auf keinen Fall zusammenschütten oder vermischen.

Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben auf Wasserbasis) sind kein Sondermüll und können über die Restmülltonne entsorgt werden, oder bei den Bauabfallsammelstellen der Kommunen abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem Zustand befinden. Dies erreichen Sie, indem Sie die Dispersionsfarbe mit einem Bindemittel (z.B. Sägemehl, Gips, Zement oder Holzspäne) verrühren oder austrocknen lassen. Lacke und Farben auf Wasserbasis (Hinweise befinden sich auf dem Produkt) eingetrocknet in die Restmülltonne.

Achten Sie auf die Standzeiten des Schadstoffmobils. Es besteht nach Beendigung der Zeiten kein Anspruch auf Abgabe der Sonderabfälle.

Keine Annahme von: Feuerwerkskörpern, Munition und radioaktiven Stoffen.