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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 33/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungstext Gersprenz Ü-Gebiete 2.Offenlage - Textkorrektur

Der Text für die Bekanntmachung der 2. Offenlage der Unterlagen zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets der Gersprenz, veröffentlicht in den Groß-Bieberauer Nachrichten in der KW 19 enthält einen Übertragungsfehler.

Es betrifft den folgenden Absatz:

„Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5, 78a Abs. 2 + 5 und 73c WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-AwSV).“

Anstelle „§73c“ muss es „§78c“ heißen, sodass der Absatz wie Folgt korrekt ist:

„Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5, 78a Abs. 2 + 5 und 78c WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-AwSV).“