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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 35/2025
Kindergartennachrichten
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Evangelische Kindertagesstätte - Einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept

Das Team der Ev. Kindertagesstätte hat ein einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept für die Ev. Kindertagesstätte Groß-Bieberau in Eigenregie 2024 erstellt.

Diese Kinderschutzkonzept wurde von dem inhaltlichen Träger (Kirchenvorstand der Ev. Kirchengemeinde Groß-Bieberau), dem Träger (Ev. Dekanat Vorderer Odenwald, [GÜT]) und dem Jugendamt Darmstadt ohne Beanstandungen genehmigt.

Warum brauchen Träger und Kitas ein Schutzkonzept

Die Träger einer Kindertagesstätte und die Kitas sind laut Gesetz verpflichtet, ein einrichtungsbezogenes Kinderschutzkonzept zu entwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen.

Diese Pflicht hat der Gesetzgeber seit 2021 an die Betriebserlaubnis geknüpft.

Das hessische Ministerium für Soziales und Integration (Jugendamt LADADI) hat dafür eine Frist bis zum 31.12.2024 gesetzt.

Was bringt ein Kinderschutzkonzept?

Das Schutzkonzept hilft der Bildungs- und Erziehungseinrichtung zu einem Ort zu werden, an denen Kinder vor sexueller Gewalt geschützt werden.

Einige Punkte sind seit langem bereits in der pädagogischen Konzeption der Ev. Kindertagesstätte Groß-Bieberau verankert.

Wie zum Beispiel:

Ø

Beschwerdemanagement

Ø

Partizipation

Ø

Kinderrechte

Ø

Qualitätsmanagement

Ø

Erweitertes Führungszeugnis

Das Kinderschutzkonzept hat das Ziel, dass die Kindertagesstätten als Betreuungseinrichtungen ein sicherer Ort für Kinder sein sollen.

Für das Ev. Kindertagesstätten-Team
Ute Schönig, Kita-Leiterin