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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 41/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Grundsteuerreform 2025 – Das sollten Sie wissen!

Wir möchten Sie über die neue und ab 2025 geltende Grundsteuer informieren.

Alle Eigentümer und Eigentümerinnen eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung mussten ihrem Finanzamt zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Januar 2023 eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen. Der Grundsteuermessbetrag ist das Berechnungsergebnis aus den erklärten Angaben, wie zum Beispiel den Flächen, und den vom Finanzamt Dieburg automatisch beigesteuerten Faktoren. Diesen Messbetrag multipliziert die Stadt Groß-Bieberau mit dem im Jahr 2025 geltenden Grundsteuerhebesatz und berechnet so die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer für die jeweiligen Eigentümer und Eigentümerinnen.

Mit den Jahresbescheiden 2025, welche im Januar an alle Bürger versandt werden, erhalten Sie erstmalig die Bescheide mit den neuen Messbeträgen.

Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zur Bewertung der Grundstücke (der oben erwähnte Messbetrag) ausschließlich an das Finanzamt Dieburg (Tel. Nr. 06071 20060). Halten Sie hierfür ihr Aktenzeichen bereit. Dieses finden Sie auf dem Finanzamtsbescheid, sowie auf unseren städtischen Abgabebescheiden.

Wir als Stadt haben hier keinerlei Informationen und Einsicht in die Bewertung der Grundstücke. Selbstverständlich versuchen wir aber bei Problemen behilflich zu sein.

Weitere Infos zum Thema Grundsteuerreform finden Sie als Präsentation auf unserer städtischen Homepage

www.gross-bieberau.de/ Bürgerservice/Stadtinformationen