Bei Ablesung der Wasseruhren wird immer wieder festgestellt, dass Hausleitungen defekt sind und dadurch ein größerer Wasserverbrauch entstanden ist.
Wir machen darauf aufmerksam, dass in diesen Fällen kein Erlass für Wasser- und Kanalgebühren gewährt werden kann. Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, die Wasseruhren sowie Hausleitungen von Zeit zurzeit zu überprüfen, um evtl. weglaufendes Wasser, sei es durch Toilettenspülungen, undichte Überdruckventile sowie Verschraubungen usw. rechtzeitig festzustellen.
Wir bitten um Verständnis und dringende Beachtung!