Titel Logo
Groß-Bieberauer Anzeigeblatt
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wichtige Mitteilungen aus dem Bereich Friedhofwesen:

Wiederholt treten in letzter Zeit Beschwerden an die Stadt heran, dass Grabschmuck gestohlen und zerstört wird. Durch das Friedhofspersonal werden in der nächsten Zeit verstärkt Kontrollen durchgeführt. Ebenso sind Gräber durch Hundekot verunreinigt worden. Hunde sind auf dem Friedhof nicht gestattet!

Der Würde des Friedhofes entsprechend, besteht für das Friedhofsgelände ein Hundeführungsverbot.

Gemäß der Friedhofsordnung der Stadt Groß-Bieberau vom 20.05.2019 ist es nicht gestattet, den Friedhof, seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen. Einfriedigungen und Hecken zu übersteigen und Rasenflächen, Gräber und Grabeinfassungen zu betreten.

Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Friedhofspersonals ist Folge zu leisten.

Wiederholt treten ebenso in letzter Zeit Beschwerden auf, dass Kinder auf dem Friedhof Fußball spielen, das ist nicht gestattet, wir appellieren hier an die Eltern, in angemessener Weise auf die Kinder einzuwirken. Ein Friedhof ist kein Spielplatz. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Friedhöfe nur in Begleitung Erwachsener betreten!

Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbuße geahndet. Im Wiederholungsfall kann ein Betretungsverbot ausgesprochen werden!

Groß-Bieberau, 11.11.2022
Vogt, Bürgermeisterin