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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung B-Plan Wersauer Weg

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Am Wersauer Weg“ in der Gemarkung Groß-Bieberau

hier: Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Groß-Bieberau hat in ihrer Sitzung am 06.11.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Am Wersauer Weg“ in der Gemarkung Groß-Bieberau einschließlich bauordnungsrechtlicher Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 Hessischer Bauordnung (HBO), gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Dieser Satzungsbeschluss für den v. g. Bebauungsplan wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau eines Seniorenwohnheimes nebst einiger Wohnbebauung im Rahmen der Nachverdichtung von Innenbereichsgrundstücken. Auf Antrag des Vorhabenträgers soll mit dem Vorhaben in erster Linie eine bestehende Lücke und ein Bedarf im Versorgungsangebot der Stadt Groß-Bieberau für altengerechte Wohnformen und adäquate Betreuungseinrichtungen geschlossen werden. Die Stadt Groß-Bieberau hat mit dem Aufstellungsbeschluss am 19.09.2022 dem Antrag des Vorhabenträgers entsprochen und durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit des Vorhabens bestimmt.

Der Geltungsbereich befindet sich im Südosten der Kernstadt, zwischen der Straße „Wersauer Weg“ im Westen und der Gersprenz im Osten und beinhaltet nach der aktuellen Liegenschaftskarte die Grundstücke mit der amtlichen Katasterbezeichnung Gemarkung Groß-Bieberau, Flur 3, Flurstück Nr. 124, 125/1 und 183/1 teilweise (öffentliche Verkehrsfläche „Wersauer Weg“). Der Umgriff des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 8.173 m² und ist in nachstehender Abbildung durch eine strichlierte Umgrenzungslinie gekennzeichnet (unmaßstäbliche Darstellung).

Abbildung: Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Am Wersauer Weg“ in der Gemarkung Groß-Bieberau (unmaßstäbliche Darstellung)

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB werden die Satzungsunterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung mit dem Textteil zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (planungsrechtliche Festsetzungen nach § 9 BauGB in Verbindung mit der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und bauordnungsrechtliche Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach § 91 HBO sowie Hinweisen) und der Nutzungsschablone (tabellarische Festsetzungen), dem Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der dazugehörigen Begründung mit Anlage (Schalltechnische Untersuchung VEP „Seniorenzentrum am Wersauer Weg“, Stadt Groß-Bieberau, vom 07.05.2023), ab sofort zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Die Satzungsunterlagen zum v. g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan können beim Magistrat der Stadt Groß-Bieberau, Rathaus, Marktstraße 28-30 in 64401 Groß-Bieberau, in Zimmer 7 (1. Obergeschoss), während der folgenden allgemeinen Öffnungs- und Sprechzeiten der Verwaltung eingesehen werden:

montags und dienstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Am Wersauer Weg“ nach den Maßgaben des § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt wurde. Das Verfahren nach § 13a BauGB kann für Bebauungspläne der Innenentwicklung für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung angewandt werden. In diesem Sinne wird darauf hingewiesen, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenzentrum Am Wersauer Weg“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wurde. Vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen können, wenn aufgrund der Festsetzungen der Satzung die in den §§ 39 bis 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Die Fälligkeit des Anspruches kann dadurch herbeiführt werden, dass die Leistung der Entschädigung schriftlich beim Magistrat der Stadt Groß-Bieberau beantragt wird. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die oben bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB ist bei der Inkraftsetzung von Satzungen nach dem BauGB auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzungen von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen nach § 215 Abs. 1 BauGB hinzuweisen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Groß-Bieberau unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 a BauGB beachtlich sind.

Mit dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Seniorenzentrum Am Wersauer Weg“ in der Gemarkung Groß-Bieberau, einschließlich der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) nach den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Groß-Bieberau in Kraft.

Groß-Bieberau, den 13.11.2023
Der Magistrat der Stadt Groß-Bieberau,
gez.
Anja Dorothea Vogt
-Bürgermeisterin-