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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 48/2023
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Wintereinbruch: Wann muss ich Schnee fegen?

Bildquelle: unsplash

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Wenn der Winter kommt, bedeutet das in vielen Regionen Deutschlands auch starken Schneefall. Das führt zu Verunsicherung: Wer muss die Wege sicher halten - und ab wann?

Wann hafte ich bei Unfällen? Und was ist, wenn ich nicht zu Hause bin?

Welche Wegen müssen geräumt werden?

Grundsätzlich gilt: Wenn es schneit oder friert, müssen die nötigen Wege auf dem Grundstück begehbar bleiben. Das heißt, dass Bewohnerinnen und Bewohner sicher von der Haustür zum Beispiel zu den Mülltonnen gehen oder das Grundstück verlassen können. Wenn ein öffentlicher Bürgersteig am Grundstück verläuft, muss mindestens ein Streifen von 1,50 Meter begehbar sein, sodass zwei Passantinnen oder Passanten aneinander vorbeigehen können - die Bestimmungen sind bisher nicht an die Abstandsgebote während der Pandemie angepasst worden. Führt kein öffentlicher Gehweg am Grundstück entlang, muss für die Bewohnerinnen und Bewohner eine Schneise in den Schnee geräumt werden, durch die der nächste öffentliche Gehweg erreichbar ist. Wichtig: Die Breite beträgt ebenfalls 1,50 Meter.

Wer muss sich kümmern?

Im Regelfall sind die Hausbesitzerinnen und -besitzer für das sachgemäße Schneefegen verantwortlich. Wenn die Mieterinnen und Mieter für das Schneeschippen in die Pflicht genommen werden sollen, muss das im Mietvertrag klar festgelegt sein - ein Aushang oder eine Information reicht nicht. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 16 U 123/87) ist auch das Gewohnheitsrecht ungültig, dass Menschen, die das Erdgeschoss bewohnen, zum Schneefegen verpflichtet sind.

Was ist, wenn ich verhindert bin?

Es gibt keine Ausnahmen von der Pflicht, den Gehweg zu räumen. Ist die verpflichtete Person verhindert, muss sie sich um Ersatz kümmern. Bei Mietshäusern ist das häufig die Hausmeisterin oder der Hausmeister - und hier dürfen die Kosten für das Schneeschippen dann über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.

Ab wie viel Uhr müssen die Wege frei sein?

Die Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr. Wichtig: Falls die zum Schneefegen verpflichtete Person allerdings weiß, dass Menschen schon vor der vorgegebenen Zeit das Grundstück betreten müssen, beispielsweise Handwerkerinnen und

Handwerker oder die Müllabfuhr, muss sie auch schon früher Schnee schippen.

Was passiert, wenn ich nicht Schnee schippe?

Grundsätzlich können Verstöße, also nicht erfolgtes oder ungenügendes Schneeschieben, mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro geahndet werden. Doch wirklich teuer wird es, wenn sich jemand verletzt. Dann kann die Versicherung die Zahlung verweigern - und Sie bleiben auf den Kosten sitzen.

Wir bitten Sie diese Regeln zu beachten.

#erlebenswertvoll