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Groß-Bieberauer Anzeigeblatt
Ausgabe 49/2022
Mitteilungen aus dem Rathaus
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B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau - Kartierung

Vorarbeiten nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)

B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau

Der Bau der B 38 Ortsumgehung Groß-Bieberau ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs aufgeführt. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg, welcher eine entsprechende Planungsvereinbarung mit dem Land Hessen abgeschlossen hat, beabsichtigt, das o.g. Bauvorhaben zur Verbesserung der Verkehrsqualität und der Verkehrssicherheit durchzuführen. Die Planung und Linienbestätigung für das o.g. Vorhaben wird von Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement als Vertretung des Straßenbaulastträgers fachlich begleitet. Die Projektsteuerung erfolgt durch das Büro Drees & Sommer.

Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der bestehenden Bundesstraße B 38 im Bereich Reinheim und Groß-Bieberau folgende Arbeiten und Untersuchungen

im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

durchgeführt werden.

Floristische und faunistische Kartierungen

Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Flurstücke betreten und Hilfsmittel zur Kartierung (z.B. Horchkisten, Fangnetze) aufgestellt bzw. ausgelegt werden.

Die Vorarbeiten und Untersuchungen dienen der Vorbereitung der Planung, durch sie wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden. Eine Aussage darüber, ob und in welchem Umfang Flächen für die spätere Baudurchführung in Anspruch genommen werden, ist damit nicht verbunden. Eventuelle Einwendungen können im Rahmen des späteren Planfeststellungsverfahrens noch rechtzeitig geltend gemacht werden.

Die betroffenen Grundstücke und eine Übersichtskarte sind auf der Internetseite des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter https://www.ladadi.de/wirtschaft-infrastruktur-freizeit/infrastruktur/mobilitaet/verkehrsentwicklung.html abrufbar.

Da die genannten Vorarbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, diese zu dulden. Die Arbeiten werden auch durch Beauftragte des Landkreises Darmstadt-Dieburg durchgeführt. Sollte Ihr Grundstück verpachtet sein, teilen Sie uns bitte Name, Anschrift und Telefonnummer des Pächters mit.

Trotz der gesetzlichen Duldungspflicht bemühen wir uns stets um eine einvernehmliche Regelung mit den betroffenen Pächtern und Eigentümern. Entstehende Vermögensnachteile (Spurrillen, Aufwuchsschäden o.ä.), die sich leider nicht immer vermeiden lassen, werden angemessen entschädigt. Auf Antrag kann die Höhe der Entschädigung vom Regierungspräsidium Darmstadt festgesetzt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe über den folgenden Kontakt schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch erhoben werden.

Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Jägertorstraße 207

64289 Darmstadt

Tel. 06151-881-0

Kontakt: Frau Girschick, Fachbereich Klimaschutz, Infrastruktur, Standortförderung

Tel.: 06151-881-1018

Klaus Peter Schellhaas
Landrat