Titel Logo
Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 49/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Kein Nachlass bei defekten Wasserleitungen im Haus

Bei Ablesung der Wasseruhren wird immer wieder festgestellt, dass Hausleitungen defekt sind und dadurch ein größerer Wasserverbrauch entstanden ist.

Wir machen darauf aufmerksam, dass in diesen Fällen kein Erlass für Wasser- und Kanalgebühren gewährt werden kann. Jeder Hauseigentümer ist verpflichtet, die Wasseruhren sowie Hausleitungen von Zeit zurzeit zu überprüfen, um evtl. weglaufendes Wasser, sei es durch Toilettenspülungen, undichte Überdruckventile sowie Verschraubungen usw. rechtzeitig festzustellen.

Wir bitten um Verständnis und Beachtung.

Groß-Bieberau, 03.11.2023
A. Vogt, Bürgermeisterin