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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 49/2024
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Flächenversiegelung

Erinnern Sie sich noch? Vor einigen Jahren haben Sie zur Berechnung des Niederschlagswassers einen Erhebungsbogen für versiegelte Flächen ausgefüllt, der Grundlage für Ihren Abgabenbescheid ist.

Wissen Sie auch? Änderungen an diesen versiegelten Flächenmaßen, die sich evtl. im Laufe der Zeit durch Baumaßnahmen oder gartenlandschaftliche Umgestaltung ergeben, sind anzeige- und meldepflichtig.

Denken Sie bitte daran: Teilen Sie uns etwaige Änderungen an den angegebenen Flächenversiegelungen rechtzeitig mit. Dadurch erhalten Sie einen korrekten Bescheid und ersparen sich unter Umständen viel Ärger und ein evtl. Bußgeld.

Noch eins: Unversiegelte Böden sind freundlich zu Ihrem Geldbeutel und unserem Klima. Über grünen unversiegelten Flächen kann Feuchtigkeit gespeichert werden und entsprechend verdunsten. Die dadurch entstehende Abkühlung wirkt der allgemeinen Klimaerwärmung entgegen.