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Groß-Bieberauer Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Mitteilungen aus dem Rathaus
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Stadt informiert zur Briefwahl

Die vorgezogene Bundestagswahl, die am 23. Februar ansteht, stellt Briefwähler vor Herausforderungen: Aufgrund der verkürzten Fristen bleiben nur knapp zwei Wochen Zeit, um seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Nach Mitteilung des Bundeswahlleiters können aufgrund dieser verkürzten Fristen für die Zulassung von Wahlvorschlägen der Parteien und Wählergruppen erst ab Ende Januar die Stimmzettel gedruckt werden.

Wir empfehlen allen Wahlberechtigten am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und an der Wahlurne ihre Stimme abzugeben.

Bis zum 02.02.2025 erhält jeder Wahlberechtigte eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Rückseite dieser Wahlbenachrichtigung ist der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Briefwahl) abgedruckt.

Wenn Sie per Briefwahl wählen möchten, empfehlt die Verwaltung Folgendes:

Briefwahlunterlagen können schriftlich postalisch oder per E-Mail (stadtverwaltung@gross-bieberau.de) bereits jetzt beantragt werden. Diejenigen, die diesen Weg wählen, werden ausdrücklich gebeten, die Postlaufzeit von mehreren Tagen zu berücksichtigen und die Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen. Auch beim Rückversand des Wahlbriefes sollten Briefwähler mit einer mehrtägigen Postlaufzeit rechnen. Alternativ können Wahlbriefe auch persönlich im Wahlamt abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses in der Marktstrasse 28 - 30 eingeworfen werden.

Die Stadt rät außerdem davon ab, spätestens ab Dienstag, 18. Februar, noch Briefwahlunterlagen postalisch oder per E-Mail zu beantragen – denn dann kann die pünktliche Zustellung auf dem Postweg nicht mehr gewährleistet werden. Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen.