Im Sinne der digitalen Transformation und einer einheitlichen Vorgehensweise werden die Finanzämter folglich ab diesem Jahr den Verwaltungsstellen der Kommunen keine Erklärungsvordrucke zur Auslage zur Verfügung stellen. Stattdessen sollen den Bürgerinnen und Bürgern Erklärungsvordrucke lediglich auf direkte (telefonische) Anfrage beim Bürgerservice der Finanzämter übermittelt bereitgestellt werden. Die Kontaktmöglichkeiten des zuständigen Finanzamts können im Internet unter www.finanzamt.hessen.de eingesehen werden.