Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Klimawandel ist in aller Munde, auch die Stadt Groß-Bieberau ist betroffen. Wir möchten Sie für das Thema sensibilisieren und nun auf eines der Themen „Flächenversiegelung im Garten“ hinweisen.
Seit 2014 hat die Stadt Groß-Bieberau die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Gem. § 25 Absatz 3 der Entwässerungssatzung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, der Stadt jede Änderung der bebauten und künstlich befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser der Abwasseranlage zugeführt wird bzw. zu ihr abfließt, unverzüglich bekanntzugeben. Gleiches gilt für die Änderung von Zisternen oder ähnlichen Vorrichtungen zum Sammeln von Niederschlagswasser.
Im Rahmen der gesplitteten Abwassergebühr und auch im Sinne des Klimaschutzes und der Artenvielfalt plant die Stadt Groß-Bieberau die versiegelten Flächen der Grundstückseigentümer zu überprüfen. Sollten Sie in den letzten Jahren Flächen auf Ihrem Grundstück versiegelt haben und dies nicht der Stadt gemeldet haben, fordern wir Sie auf, dies unverzüglich nachzuholen.
Versiegelte Gärten richten in vielerlei Hinsicht großen Schaden an, sie schaden bspw. der Artenvielfalt, sie heizen das Kleinklima auf, sie belasten den Wasserkreislauf durch weniger Aufnahme von Wasser und sorgen u.a. für stärkeren Ablauf in die Kanalisation. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger dies bei der Planung und Pflege ihres Gartens zu beachten.
Bodenversiegelung
Etwa 44 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsflächen sind in Deutschland aktuell versiegelt, das heißt bebaut, betoniert, asphaltiert, gepflastert oder anderweitig befestigt. Damit gehen wichtige Bodenfunktionen, vor allem die Wasserdurchlässigkeit und die Bodenfruchtbarkeit, verloren. Mit der Ausweitung der Siedlungs- und Verkehrsflächen nimmt auch die Bodenversiegelung zu. Bodenversiegelung bedeutet, dass der Boden luft- und wasserdicht abgedeckt wird, wodurch Regenwasser nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen versickern kann. Auch der Gasaustausch des Bodens mit der Atmosphäre wird gehemmt. Innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist ein Teil der Böden durch darauf errichtete Gebäude versiegelt. Auch unbebaute Flächen - wie Freiflächen, Betriebsflächen, Erholungsflächen und Verkehrsflächen - sind teilweise mit Beton, Asphalt, Pflastersteinen oder wassergebundenen Decken befestigt und damit ganz oder teilweise versiegelt.
Ökologische Auswirkungen
Eine übermäßige Bodenversiegelung hat unmittelbare Auswirkungen auf den Wasserhaushalt: Zum einen kann Regenwasser weniger gut versickern und die Grundwasservorräte auffüllen. Zum anderen steigt das Risiko zu örtlichen Überschwemmungen, da bei starken Regenfällen die Kanalisation oder die Vorfluter die oberflächlich abfließenden Wassermassen nicht fassen können. Auch das Kleinklima wird negativ beeinflusst: Versiegelte Böden können kein Wasser verdunsten, weshalb sie im Sommer nicht zur Kühlung der Luft beitragen. Hinzu kommt, dass sie als Standort für Pflanzen ungeeignet sind. Diese fallen somit als Wasserverdunster und als Schattenspender aus. Vor allem wird die natürliche Bodenfruchtbarkeit durch eine Versiegelung der Böden massiv beeinträchtigt: Wenn der Boden dauerhaft von Luft und Wasser abgeschlossen ist, geht die Bodenfauna zugrunde, welche wiederum wichtige Funktionen für den Erhalt und die Neubildung von fruchtbaren Böden erfüllt. Schließlich ist Bodenversiegelung nur schwer und mit hohen Kosten wieder zu beseitigen. Auch im Anschluss an eine Entsiegelung bleibt die natürliche Struktur des Bodens gestört. Häufig bleiben Reste von Fremdstoffen (wie Beton- oder Asphaltbrocken, Kunststoffsplitter oder diverse Schadstoffe) im Boden zurück. Eine neue Bodenfauna bildet sich nur über längere Zeiträume, so dass auch die natürliche Bodenfruchtbarkeit verzögert und oft nicht in der vorherigen Qualität wieder herstellbar ist.
Quelle: https://www.umweltbundesamt.de