Amt für Bodenmanagement Heppenheim
- Flurbereinigungsbehörde -
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Tel. 0611 535 8902, Fax 0611 327 6053 80
E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
Gz.: 2-HP-05-17-97-01-B-0004#002
Heppenheim, den 17.02.2023
Flurbereinigungsverfahren Reinheim B38 / L3114
Verfahrensnummer: UF-1797
Öffentliche Bekanntmachung
Im Flurbereinigungsverfahren Reinheim B38 / L3114 werden die Ergebnisse der Wertermittlung gem. § 32 des Flurbereinigungsgesetzes zur Einsichtnahme ausgelegt. Hierzu finden folgende Termine statt:
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung liegen aus am:
| Mittwoch, dem 22. März 2023 | von 09.00 – 16.00 Uhr | |
| Donnerstag, dem 23. März 2023 | von 09.00 – 16.00 Uhr | |
| Freitag, dem 24. März 2023 | von 09.00 – 16.00 Uhr | |
| Mittwoch, dem 29. März 2023 | von 09.00 – 16.00 Uhr | |
| Donnerstag, dem 30. März 2023 | von 09.00 – 16.00 Uhr |
im Sitzungssaal „An der Stadtmauer“, Kirchstraße 24, 64354 Reinheim
Zur Erläuterung der Wertermittlung werden zu dieser Zeit Beschäftigte der Flurbereinigungsbehörde anwesend sein.
Im Flurbereinigungsverfahren wird weiterhin der Termin zur Bekanntgabe und Anhörung der Beteiligten über die Ergebnisse der Wertermittlung auf Montag, den 03. April 2023 um 10:00 Uhr, im Raum 4 des Kulturzentrums Reinheim, Kirchstraße 24, 64354 Reinheim anberaumt.
Einwendungen gegen die Wertermittlung können während der Offenlegung, im Anhörungstermin und danach bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht werden. Die Einwendungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erhoben werden.
Wer keine Einwendungen erheben will und keine Auskünfte wünscht, braucht die Termine zur Offenlage nicht wahrzunehmen und am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
Die Unterlagen des Alten Bestandes mit Nachweis über Größe und Wertermittlungsergebnissen zu den Grundstücken des alten Bestandes, sind Ihnen bereits im Juni 2022 zugegangen.
In den Terminen zu 1. und 2. werden ausschließlich Informationen und Auskünfte zur Wertermittlung erteilt.
Über die neuen Grundstücke wird mit jedem Grundstückseigentümer in gesonderten Terminen, zu denen persönlich per Post eingeladen wird, verhandelt.
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung werden in der Flurbereinigungsgemeinde Reinheim und in den angrenzenden Gemeinden Groß-Bieberau, Ober-Ramstadt, Roßdorf, Otzberg und Groß-Zimmern bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse www.hvbg.hessen.de/UF1797 abrufbar.