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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 1/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Barzahler der Wasser- und Kanalgebühren

Der Abschlag der Wasser- und Kanalgebühren ist am 15.01.2024 fällig.

Alle Barzahler werden gebeten, den fälligen Betrag umgehend auf das Konto der Gemeinde Großheirath zu überweisen.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde. SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.