Am 15. Mai 2023 waren fällig:
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Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid |
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Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid |
Sollten Sie die fälligen Beträge noch nicht bezahlt haben, bitten wir um Überweisung auf das Konto der Gemeinde Großheirath.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde. SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.