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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Planung einer Veranstaltung

Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Vereine,

aus gegebenem Anlass eine kurze Information zu dem Thema „Veranstaltungen planen“.

Wenn Sie Veranstaltungen im Gemeindegebiet planen, denken Sie bitte daran, rechtzeitig (mind. 3 Wochen) vorher die Gemeindeverwaltung zu informieren.

Je nach Art der Veranstaltung können einige Absprachen und Genehmigungen von Nöten sein!

In erster Linie die Niederschrift über die Anzeige Ihrer Veranstaltung. Darüber hinaus kann es sein, dass Sie z. B. eine vorübergehende Ausschankgenehmigung beantragen oder ggf. sogar eine verkehrsrechtliche Anordnung in Auftrag geben müssen.

Gerade wenn die Veranstaltung auf öffentlichem Grund stattfinden soll oder allgemein Einfluss auf den Straßenverkehr (Einengung, Sperrung) haben könnte.

Danke für Ihr Verständnis!

Ihre Gemeindeverwaltung