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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Vollzug der Baugesetze;

Bauleitplanung in der Gemeinde Großheirath;

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Pferdehaltung Buchenrod“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan mit 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren

Teil A: Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses:

Der Gemeinderat der Gemeinde Großheirath hat auf Veranlassung der Eigentümerin des Grundstückes am 14.06.2023 in öffentlicher Sitzung die 14. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pferdehaltung Buchenrod“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Pferdehaltung Buchenrod“ gem. § 2 BauGB im Parallelverfahren beschlossen.

Der Geltungsbereich hat eine Größe von 3.760 qm und umfasst das Grundstück Fl.-Nr. 190, Gemarkung Buchenrod.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Pferdehaltung.

Teil B: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Rahmen einer Auslegung statt.

Die Unterlagen für die 14. Änderung des Flächennutzungsplans und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Pferdehaltung Buchenrod“ mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum vom

10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023

im Rathaus der Gemeinde Großheirath (Schulstraße 34, 96269 Großheirath) zu den regulären Geschäftszeiten

oder im Internet unter https://www.grossheirath.de/de/bauen-in-grossheirath/bauleitplanung

eingesehen werden.

In diesem Zeitraum können Bedenken und Anregungen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift geäußert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Beteiligungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Großheirath, den 30.06.2023
Udo Siegel
1.Bürgermeister