über die 39. öffentliche Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Großheirath am Donnerstag, den 16.05.2024, 16.30 Uhr, im Rathaus Großheirath, Schulstr. 34, 96269 Großheirath.
Von den 7 ordnungsgemäß geladenen Beratungsberechtigten waren 7 anwesend, sodass die beschlussfähige Zahl, nämlich mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, anwesend war.
Folgende Beratungsberechtigte sind erschienen:
1. Bürgermeister Udo Siegel ab 16.15 Uhr zu TOP 9
2. Bürgermeister Andreas Lorenz
3. Bürgermeisterin Ulrike Gunsenheimer ab 16.15 Uhr zu TOP 9
Gemeinderäte:
Jens Beland
Oliver Göckel
Frank Schramm
Katja Wolff
Verwaltung:
Cornelia Faber-Kempf
Tagesordnung | |
| 1.a) | Eröffnung der Sitzung |
| 1.b) | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung sowie der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Genehmigung der Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung |
| 3. | Erledigung der Tagesordnungspunkte der letzten öffentlichen Sitzung |
| 4. | Bauleitplanung der Gemeinde Ahorn; Hier: Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Pferdehaltung in Eigennutzung“ |
| 5. | Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Mehlm“ bezüglich der Einfriedung für das Grundstück „Kulchring 8“ |
| 6. | Bauvoranfrage für die Überdachung von Fahrsilos auf dem Grundstück Fl.-Nr. 385/1, Gemarkung Gossenberg |
| 7. | Erneuerung der Sitzgruppen am Steinlegendenweg |
| 8. | Nachträge für die Sanierung des Friedhofs Rossach |
| Zusätzlich: | |
| 9. | Beauftragung des Büros Pfeffer mit der LPH 3 für die TGA Planung für den Umbau des Gebäudes „Ringstr. 3“, Großheirath |
| 10. | Anfragen, Mitteilungen |
Zu 1. a)
Zweiter Bürgermeister Lorenz eröffnet als stellv. Vorsitzender des Bau- und Umweltausschusses um 16.30 Uhr die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.
Zu 1 b)
Anschließend werden die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit festgestellt.
Einwendungen gegen die Tagesordnung bestehen nicht.
Zu 2.
Beschluss:
Die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung wird genehmigt: 5 : 0
Zu 3.
TOP 4:
Der Bauhof ist mit dem Rückschnitt des Baumes vor dem Anwesen „Coburger Str. 14“, GT Rossach, zu gegebener Zeit beauftragt.
TOP 5:
Die Untere Denkmalschutzbehörde und das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege werden die geplanten Maßnahmen am Gemeindehaus in Neuses a.d.Eichen (Schmidt´n) bei nächsten Außensprechtag begutachten.
TOP 8:
Die ablehnende Entscheidung zur Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung von 4 Tiny-Häusern in der Gemarkung Gossenberg wurde dem Antragsteller mitgeteilt.
TOP 10:
Der Bauantrag wurde der Unteren Bauaufsichtsbehörde übersandt.
Zu 4.
Die Gemeinde Ahorn hat bereits die 6. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan festgestellt. Damit sind im Bereich der Fl.-Nr. 1161, Gemarkung Wohlbach, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Hobbypferdehaltung von 10 Pferden in Eigennutzung geschaffen worden. Eine Teilfläche des Grundstücks war bereits als gemischte Baufläche ausgewiesen. Im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde hat die Gemeinde Großheirath keine Einwände gegen die Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erhoben.
Nun soll der Bebauungsplan für eine ausschließlich eigengenutzte Pferdehaltung, sowie für ein Mischgebiet für den Stall und das Wohnhaus aufgestellt werden.
Die Gemeinde Großheirath wird nach § 4 Abs. 1 BauGB am Verfahren beteiligt.
Beschluss:
Gegen die Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Pferdehaltung in Eigennutzung“ der Gemeinde Ahorn werden im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwände erhoben. 5 : 0
Zu 5.
Der Eigentümer des Grundstücks „Kulchring 8“, GT Großheirath, beantragt für die Errichtung einer genehmigungsfreien Trockenmauer mit einer Höhe von 1,2 m eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans „Mehlm“. Hiernach sind nur senkrecht angeordnete sockellose Holzzäune von max. 1,20 m Höhe und freiwachsende Hecken zulässig.
In der Vergangenheit wurden bereits mehrfach Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mehlm“ erteilt.
Beschluss:
Für die Errichtung einer genehmigungsfreien Trockenmauer mit einer Höhe von 1,20 m auf dem Grundstück „Kulchring 8“, wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Mehlm“ zugestimmt. 5 : 0
Zu 6.
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.-Nr. 385/1, Gemarkung Gossenberg, stellt eine Bauvoranfrage für die Überdachung von bestehenden Fahrsilos als Winterstall für ca. 100 Schafe bzw. als Stroh- und Heulagerraum.
Der Flächennutzungsplan sieht für das Grundstück eine landwirtschaftliche Nutzung vor. Der Antragsteller ist Landwirt.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Immissionsschutzbehörde der Überdachung der bestehenden Fahrsilos grundsätzlich zu. 5 : 0
Zu 7.
Die Sitzgruppen entlang des Steinlegenweges beim Rastpunkt „Wassergöttin“ und „Flöterich“ müssen erneuert werden. Hierzu liegt ein Kostenvoranschlag über 680 € vor.
Beschluss:
Der Erneuerung wird zugestimmt. Der Auftrag kann erteilt werden. 5 : 0
Zu 8.
Entfällt
Erster Bürgermeister Siegel und GRin Ulrike Gunsenheimer betreten den Sitzungssaal.
Zu 9. Dieser Punkt wird zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen. Der bisherige Punkt 9 erhält die Nr. 10.
In der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 14.02.2024 wurde das Vertragsangebot des Planungsbüros Pfeffer GmbH angenommen. Es erfolgte zunächst eine Beauftragung der LPH 1 und 2. Nach Vorstellung der Planungsentwürfe mit den nun genaueren Kostenschätzungen in der nicht öffentlichen Sitzung am 15.05.2024 ist für die Fortführung der Planungen und Beantragung der Zuwendungen die weitere Beauftragung mit der LPH 3 erforderlich.
Hierzu liegt eine Honorarberechnung entsprechend der Kostenschätzung über 24.334,80 € vor.
Die Berechnung entspricht dem Honorarangebot vom 14.02.2024.
Beschluss:
Mit der Beauftragung der LPH 3 besteht Einverständnis. 7 : 0
TOP 10.
Entfällt
Ende der Sitzung: 17.20 Uhr
Andreas Lorenz, zweiter Bürgermeister
Cornelia Faber-Kempf