1. Straßenbeschreibung
Bezeichnung der Straße: An der Mehlm
Beschreibung des Anfangspunktes: Einmündung in die Banzer Straße (Kreisstraße CO 15), Gemarkung Großheirath
Beschreibung des Endpunktes: gesamte Flurnummer 168/1, Gemarkung Großheirath, gesamte Flurnummer 218/54
Gemeinde Großheirath, Landkreis Coburg
2. Verfügung
Die unter 1. bezeichnete bestehende Straße (TF) wird eingezogen.
3. Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)
Gemeinde Großheirath, Schulstr. 34, 962969 Großheirath
4. Wirksamwerden
Wirksamwerden der Verfügung: 12.08.2024
Tag der Sperrung: ab 12.08.2024
5. Sonstiges
5.1. Gründe für Einziehung: Der öffentliche Feld- und Waldweg (TF) Fl.-Nr. 168/1 der Gemarkung Großheirath hat seine Verkehrsbedeutung verloren und ist zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr erforderlich.
5.2. Die Verfügung nach Nr. 2 kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Großheirath, Schulstr. 34, 96269 Großheirath, Zimmer 15 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erhoben werden, bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Postfachanschrift: Postfach 110321, 95422 Bayreuth, Hausanschrift: Friedrichstr. 16, 95444 Bayreuth.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen!
Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.