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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 17/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Barzahler gem. Steuern - 15.08. (Erinnerung)

An die Barzahler der gemeindlichen Steuern

Am 15. August 2024 waren fällig:

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Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid

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Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid

Sollten Sie die fälligen Beträge noch nicht bezahlt haben, bitten wir um Überweisung auf das Konto der Gemeinde Großheirath.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde. SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.