Nicht alles Gute kommt von oben
Ballentransportwagen können Unfallgefahren bei der Heu- und Strohernte deutlich reduzieren. Gleichzeitig erleichtern sie das Be- und Entladen. Wo ihr Einsatz nicht möglich ist, muss die Ladung fachgerecht gesichert werden.
Wer regelmäßig Heu- oder Strohballen transportiert, profitiert von den Vorteilen eines Ballenwagens. Die großen Ladeflächen bieten eine stabile Auflage und verringern das Risiko, dass die Ladung verrutscht und herabfällt. Gleichzeitig verfügen viele Modelle über integrierte Systeme zur Ladungssicherung. Hydraulisch klappbare Seitenwände, Sicherungsrohre oder Gurtsysteme ermöglichen es, die Ladung vom Boden oder direkt vom Traktor aus zu sichern. Dadurch muss nicht mehr auf die Ladung gestiegen werden und das Absturzrisiko wird auf ein Minimum reduziert. Zudem werden unnötige Laufwege und körperlich belastende Arbeitsabläufe vermieden.
Lässt sich der Transport mit einem herkömmlichen landwirtschaftlichen Anhänger nicht vermeiden, ist eine fachgerechte Ladungssicherung unverzichtbar. Die Ballen müssen nach vorne durch eine ladungshohe Bordwand und seitlich mit Spanngurten gesichert werden. Die Gurte sollten wechselseitig angebracht werden, sodass sich die Ratschen jeweils auf
der gegenüberliegenden Anhängerseite befinden. Eine Teleskopstange erleichtert das Überführen der Gurte auf die andere Fahrzeugseite und verhindert, dass auf die Ladung geklettert werden muss. Ebenso wichtig ist ein geeigneter Be- und Entladeplatz. Heu- und Strohballen sollten ausschließlich auf einer ebenen und tragfähigen Fläche be- und entladen werden. So laufen die Ballen weniger Gefahr, zu verrutschen und unkontrolliert herabzufallen.
Die Unterweisungshilfe „Sicheres Arbeiten bei der Strohernte“ kann im Internet heruntergeladen werden unter www.svlfg.de/uh-sicheres-arbeiten-strohernte.pdf. Weitere Informationen zum sicheren Transport von Heu- und Strohballen erhalten Betriebe von den Präventionsfachkräften der SVLFG, zu finden unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.
Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 Beschäftigten notwendig
Seit dem 29.05.2026 sind Betriebe mit mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten grundsätzlich nicht mehr wie bisher verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Mit dieser Gesetzesänderung möchte die Politik unter anderem für weniger Bürokratie im Arbeitsschutz mittelständischer Arbeitgeberbetriebe sorgen. Das bedeutet für diese vor al-
lem weniger organisatorischen Aufwand sowie die Befreiung von Dokumentations- und Bestellpflichten, ohne dass die allgemeinen Arbeitsschutzpflichten entfallen. Aber auch die Eigenverantwortung der Arbeitgeber soll durch die damit gleichzeitig steigende Bedeutung der
Gefährdungsbeurteilung gestärkt werden. Im Sinne eines risikoorientierten Arbeitsschutzes soll nicht mehr die Betriebsgröße allein, sondern die tatsächliche Gefährdung maßgeblich sein. Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird dadurch zum zentralen Instrument.
Die neue Rechtslage im Überblick:
| bis 20 Beschäftigte | Keine Bestellpflicht einer/eines Sicherheitsbeauftragten |
| über 20 bis unter 50 Beschäftigte | Bestellpflicht einer/eines Sicherheitsbeauftragten nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit |
| ab 50 Beschäftigte | Bestellpflicht mindestens einer/eines Sicherheitsbeauftragten |
| unter 250 Beschäftigte ohne besondere Gefährdung | Grundsätzlich genügt die Bestellung einer/eines Sicherheitsbeauftragten |
| bei besonderer Gefährdung | Die Berufsgenossenschaft kann unabhängig von der Betriebsgröße die Bestellung einer/eines Sicherheitsbeauftragten verlangen |
Das Leiterübel
Im Jahr 2025 verunglückten 1.685 Menschen in den grünen Berufen beim Umgang mit Leitern, sieben davon tödlich. Die Statistik der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zeigt: Unfälle mit der Leiter machen einen erheblichen Anteil der Arbeitsunfälle aus. Die Präventionsfachleute der SVLFG stellen bei ihren Betriebsbesichtigungen häufig mangelhafte Zustände von Leitern fest. Nicht immer ist das Bewusstsein für die damit verbundenen Gefahren vorhanden. Diese werden dann schnell mit der Floskel „Das machen wir schon immer so“ abgetan. Dabei sollte man sich bei jedem Griff zur Leiter und vor jedem Auf- und Abstieg die möglichen Gefahren und Unfallfolgen bewusst machen.
Ein kürzlicher Unfall verdeutlicht dies. Dabei ist ein Landwirt aus drei Metern Höhe von einer Anlegeleiter gestürzt. Er erlitt mehrere Verletzungen an der Wirbelsäule. Bis zur vollständigen Genesung steht ihm und seinen Angehörigen ein langer Leidensweg bevor. Für einen landwirtschaftlichen Betrieb kann so ein Ereignis alles ändern.
Die Obsternte ist erfahrungsgemäß der Zeitpunkt im Jahr, an dem sich die Leiterunfälle häufen. Bevor eine handelsübliche Leiter verwendet wird, sollte deshalb geprüft werden, ob sich die Arbeit auch mit sichereren Alternativen erledigen lässt. Hierzu zählen zum Beispiel Podestleitern, Teleskopstangen und Arbeitskörbe.
Auch die Präventionsexperten der SVLFG vor Ort beraten hierzu. Ansprechpartner sind zu finden unter www.svlfg.de/ansprechpartner-praevention.