Die Gemeinde Großheirath weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz an Werktagen
Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer und Motorsägen
nur von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr
und Laubgebläse/-sauger
nur von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
betrieben werden dürfen.
Eine Mittagsruhe ist von der Gemeinde Großheirath zwar nicht durch Verordnung festgesetzt, jedoch bitten wir um Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn.
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist der Betrieb von Geräten und Maschinen ganztägig verboten.