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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 19/2023
Aktuelle Vorlauftexte
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Rasenmäherlärm

(Rasenmäher, Heckenscheren, Laubgebläse/-sauger, Rasentrimmer, Motorsägen)

Die Gemeinde Großheirath weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen der 32. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz an Werktagen

Rasenmäher, Heckenscheren, Rasentrimmer und Motorsägen

nur von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr

und Laubgebläse/-sauger

nur von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

betrieben werden dürfen.

Eine Mittagsruhe ist von der Gemeinde Großheirath zwar nicht durch Verordnung festgesetzt, jedoch bitten wir um Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn.

An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist der Betrieb von Geräten und Maschinen ganztägig verboten.