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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 22/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Gemeinde Großheirath – Landkreis Coburg

für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:

Er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.111.910,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.346.050,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)  —  360 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  360 v.H.

2. Gewerbesteuer  —  380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.

Großheirath, den 24.10.2023
Gemeinde Großheirath

gez.
Udo Siegel
Erster Bürgermeister