Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt:
Er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.111.910,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.346.050,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 360 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) — 360 v.H. |
2. Gewerbesteuer — 380 v.H.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 850.000,00 € festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft.