Ausgabe 22/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung
Gemeinde Großheirath
Landkreis Coburg
Öffentliche Bekanntmachung: Widmung einer Zufahrtsstraße zu privaten Grundstücken
Die Gemeinde Großheirath hat durch Beschluss des Gemeinderates vom 15.10.2025 und aufgrund der nachfolgenden Widmungsverfügung gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgenden Weg dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
- Bezeichnung des Verkehrsweges:
Zufahrtstraße auf Flurstück Nr. 158 der Gemeinde Großheirath (9473132), Gemarkung Rossach (1458), von der Ortsstraße Coburger Straße zu den Grundstücken (Flurstücke Nrn. 155/2, 160, 165 und 165/1). - Straßenklasse:
Gemeindestraße (örtliche Anliegerstraße) gemäß Art. 2 Abs. 2 BayStrWG. - Widmungszweck:
Der Weg wird für den allgemeinen Verkehr der Anlieger gewidmet. Öffentliche Durchgangsverkehre sind zulässig, die Hauptnutzung dient jedoch den angrenzenden Grundstücken. - Träger der Straßenbaulast:
Gemeinde Großheirath (Art. 58 BayStrWG). - Räumlicher Umfang:
Die Widmung umfasst die gesamte Verkehrsfläche in seiner gesamten Breite bis zu den Grundstücksgrenzen der Flurstück Nrn. 155/2 und 160 im Verlauf bis zum Übergang als Wald- und Feldweg.
Die Widmung wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Großheirath, den 27.10.2025
Udo Siegel
Erster Bürgermeister