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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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An die Barzahler der gemeindlichen Steuern

Am 15. November 2023 werden fällig:

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Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid

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Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid

An die Barzahler der Wasser- und Kanalgebühren

Die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren für das Abrechnungsjahr 2022/2023 ist am 26.11.2023 zur Zahlung fällig.

Alle Barzahler werden gebeten, die fälligen Beträge bis zum jeweils vorstehenden Termin auf das Konto der Gemeinde Großheirath zu überweisen. Bitte denken Sie auch an die Änderung Ihrer Daueraufträge.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde.

SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung

erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de

unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.