Am 15. November 2023 werden fällig:
| - | Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid |
| - | Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid |
An die Barzahler der Wasser- und Kanalgebühren
Die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren für das Abrechnungsjahr 2022/2023 ist am 26.11.2023 zur Zahlung fällig.
Alle Barzahler werden gebeten, die fälligen Beträge bis zum jeweils vorstehenden Termin auf das Konto der Gemeinde Großheirath zu überweisen. Bitte denken Sie auch an die Änderung Ihrer Daueraufträge.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde.
SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung
erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de
unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.