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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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An die Barzahler der gemeindlichen Steuern

Am 15. November 2025 werden fällig:

  • Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid
  • Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid

Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde.

SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de

unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.