Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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An die Barzahler der gemeindlichen Steuern
Am 15. November 2025 werden fällig:
- Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid
- Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid
Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde.
SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de
unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.