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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

17. Änderung Flächennutzungsplan

Vollzug der Baugesetze:

Bauleitplanung der Gemeinde Großheirath;

17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Großheirath;

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Teil A: Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses

Der Gemeinderat der Gemeinde Großheirath hat am 15.11.2023 in öffentlicher Sitzung die 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.

Gleichzeitig wurde der Entwurf für das Änderungsverfahren gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen

Die betroffene Flurnummer lautet: 703, Gmkg. Neuses a.d.Eichen, und hat eine Größe von ca. 2.900 qm.

Ziel und Zweck der Planung

Ziel und Zweck der Änderung des Flächennutzungsplans ist die Ausweisung eines Sondergebietes für Pferdehaltung.

Teil B: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Im Rahmen dieser Beteiligung können von allen Bürgern die Planunterlagen im Rathaus der Gemeinde Großheirath eingesehen und entsprechende Hinweise, Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Die Planunterlagen zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht können im Zeitraum von

Montag, den 11.12.2023 – einschließlich Freitag, den 12.01.2024

während der regulären Geschäftszeiten im Rathaus der Gemeinde Großheirath (Schulstraße 34, 96269 Großheirath) eingesehen werden.

Während dieser Frist wird Auskunft über Planungsinhalt und Planungsziel erteilt (Darlegung). Gleichzeitig besteht die Gelegenheit zur Äußerung in schriftlicher bzw. zur Niederschrift in mündlicher Form und zur Erörterung (Anhörung).

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet unter nachfolgender Internet-Adresse:

https://www.grossheirath.de/de/bauen-in-grossheirath/bauleitplanung

eingestellt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über der 17. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und hätte nicht kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans bzw. die 17. Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus und können ebenfalls unter oben angegebener Internetadresse eingesehen werden:

Großheirath, den 01.12.2023

gez.
Udo Siegel
1. Bürgermeister