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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 24/2024
Allgemeine Nachrichten
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Allgemeine Nachrichten

Allgemeinverfügung zum Widerruf der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Coburg zur Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild

Das Landratsamt Coburg – Untere Jagdbehörde – erlässt auf Grundlage von Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) folgende

Allgemeinverfügung:

I.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Coburg vom 18.11.2020 zur Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild wird widerrufen.

II.

Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.

III.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.