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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 24/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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An die Barzahler der gemeindlichen Steuern

Am 15. November 2024 waren fällig:

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Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid

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Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid

Sollten Sie die fälligen Beträge noch nicht bezahlt haben, bitten wir um Überweisung auf das Konto der Gemeinde Großheirath.

An die Barzahler der Wasser- und Kanalgebühren

Die Abrechnung der Wasser- und Kanalgebühren für das Abrechnungsjahr 2023/2024 ist am 03.12.2024 zur Zahlung fällig.

Alle Barzahler werden gebeten, den fälligen Betrag bis zum vorstehenden Termin auf das Konto der Gemeinde Großheirath zu überweisen. Bitte denken Sie auch an die Änderung Ihrer Daueraufträge.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde.

SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de unter Bürger/Formulare zu finden.