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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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An alle Hundehalter

Nachdem nun die Schneehaufen weggetaut sind, treten wieder andere Haufen in großer Menge zu Tage; Hundekothaufen.

Keine Straße, keine öffentliche Grünfläche und sogar Privatgärten bleiben davon verschont.

Wir weisen darauf hin, dass derartige Straßenverunreinigungen - auch die Grünstreifen gehören zu den Straßen - Ordnungswidrigkeiten sind, die mit Geldbußen geahndet werden können.

Obwohl erfreulicherweise doch etliche Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Freunde wegräumen und ordnungsgemäß entsorgen, verschwenden darüber andere Zeitgenossen offensichtlich keinerlei Gedanken. Sehenden Auges wird die Verrichtung der Hundenotdurft in Nachbars Garten, auf dem Spielplatz und auf öffentlichen Wegen und Plätzen hingenommen. Auch die Gefahr dass auf Futterwiesen befindlicher Hundekot in die Nahrungskette gelangen bzw. für die Landwirtschaft ein erhebliches Problem darstellen könnte, wird dabei gänzlich verkannt.

Die Entrichtung der Hundesteuer ist jedoch kein Freibrief für ein solches Verhalten. Zur richtigen Tierliebe gehört wohl auch die Beseitigung der „Hunde-Hinterlassenschaften". Wir fordern deshalb die betroffenen Hundehalter nochmals auf, ihre Hunde beim Ausführen in Innerorts- und Wohnbereichen an die Leine zu nehmen und darauf zu achten, dass zum Wohle der Allgemeinheit, des Ortsbildes sowie auch des privaten Eigentums jegliche Verunreinigungen unterbleiben bzw. sofort beseitigt werden.

Wir hoffen, mit dieser Aufforderung auch den letzten bisher uneinsichtigen Hundehalter zum Nach- und Umdenken bewegen zu können, ohne dass dies geahndet werden muss.