Einziehung (Entwidmung) des öffentlichen Feld- und Waldweges „An der Mehlm“, Gemarkung Großheirath, zwischen der Banzer Straße und der Zufahrt zur Fa. Kern GmbH, Teilfläche, Fl.-Nrn. 168/1 und 218/54
Der oben genannte öffentlichen Feld- und Waldweg wird auf eine Teilfläche seine Verkehrsbedeutung verlieren. Aus diesem Grund ist seine Einziehung zum 01.07.2024 beabsichtigt.
Bezeichnung:
An der Mehlm
Anfangspunkt:
Abzweig aus der Kreisstaße CO 15
Endpunkt:
Beginn der Fl.-Nr. 168
Begründung:
Die Teilflächen des öffentlichen Feld- und Waldweges werden durch die Verwirklichung des Baugebietes „Großheirath Nordost“ ihre Verkehrsbedeutung verlieren. Sie sind zur Erschließung der angrenzenden Grundstücke nicht mehr erforderlich. Den betroffenen Anliegern wird ein Geh-, Fahrt- und Leitungsrecht eingeräumt.
Einziehungszeitpunkt:
01.07.2024
Das Vorhaben wird hiermit gemäß Art. 8 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz bekanntgegeben. Der Lageplan liegt dieser Bekanntmachung bei. Zusätzlich ist eine Einsichtnahme während der Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Großheirath, Schulstr. 34, 96269 Großheirath, möglich.