Am 15. Februar 2024 werden fällig:
| - | Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid |
| - | Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid |
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge bis zum vorstehenden Termin auf das Konto der Gemeinde Großheirath.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde. SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.