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Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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An die Barzahler der gemeindlichen Steuern

Am 15. Februar 2024 werden fällig:

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Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid

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Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid

Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge bis zum vorstehenden Termin auf das Konto der Gemeinde Großheirath.

Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde. SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.