| Am 15. Februar 2025 waren fällig: | |
| - | Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid |
| - | Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid |
Sollten Sie die fälligen Beträge noch nicht bezahlt haben, bitten wir um Überweisung auf das Konto der Gemeinde Großheirath.
Die Hundesteuer 2025 ist am 01.03.2025 zur Zahlung fällig. Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum vorstehenden Termin auf das Konto der Gemeinde Großheirath.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde. SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.