Titel Logo
Amtsblatt Großheirath
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bauantragsstellung

seit 01. Januar 2025 über das Landratsamt Coburg

(bitte Ausnahmen beachten)

Bauanträge müssen seit dem 01. Januar 2025 entweder digital oder in Papierform direkt bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Coburg eingereicht und nicht mehr in der Gemeinde Großheirath abgegeben werden.

Dies gilt ebenso für die Einreichung von Anträgen auf Vorbescheid. Auch Abgrabungsanträge nach dem Bayerischen Abgrabungsgesetz und entsprechende Anträge auf Vorbescheid sind über das Landratsamt Coburg einzureichen.

Bauanträge können künftig weiterhin in Papierform gestellt werden. Dabei müssen Bauanträge nicht mehr – wie bislang üblich – in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Es genügt eine einfache Ausfertigung zur digitalen Weiterverarbeitung bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Coburg.

Bitte nachfolgende Ausnahmen beachten!

Die Anträge für folgende baurechtliche Verfahrensarten sind auch weiterhin direkt bei der Gemeinde Großheirath in dreifacher Ausfertigung in Papierform zu stellen:

-

Genehmigungsfreistellungsverfahren,

-

genehmigungsfreie Abgrabungen,

-

Anträge auf isolierte Ausnahme bzw. Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans sowie

-

Anträge auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften.

Grund hierfür ist, dass die Bearbeitung bzw. Entscheidung über diese Vorgänge nicht dem Landratsamt, sondern der Kommune selbst obliegt.

Bei digitaler Einreichung der genannten Anträge und Unterlagen über die Online-Assistenten beim Landratsamt Coburg werden diese Vorgänge unverzüglich an die zuständige Kommune weitergeleitet.

Ebenso verhält es sich bei den Beseitigungsanzeigen, deren Vorlage in Papierform an das Landratsamt als Untere Bauaufsichtsbehörde und an die jeweilige Kommune erfolgen muss. Eine digital eingereichte Beseitigungsanzeige beim Landratsamt wird ebenfalls an die zuständige Kommune weitergereicht.