Der Abschlag der Wasser- und Kanalgebühren war am 15.04.2023 fällig.
Sollten Sie den fälligen Betrag noch nicht beglichen haben, bitten wir um umgehende Überweisung auf das Konto der Gemeinde Großheirath.
An die Barzahler der gemeindlichen Steuern
Am 15. Mai 2023 werden fällig:
| • | Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Gewerbesteuerbescheid |
| • | Die Grundsteuer nach dem zugestellten Grundstücksabgabenbescheid |
Bitte überweisen Sie die fälligen Beträge bis zum vorstehenden Termin auf das Konto der Gemeinde Großheirath.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Abbuchung durch die Gemeinde. SEPA-Lastschriftmandate sind sowohl in der Gemeindeverwaltung erhältlich als auch auf unserer Homepage www.grossheirath.de unter Bürger/Rathausservice/Formulare zu finden.