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Mitteilungsblatt Gemeinde Gundelsheim
Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus
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Protokoll aus der Gemeinderatssitzung

SITZUNG

Gremium:

Gemeinderat Gundelsheim

Sitzungstag:

Mittwoch, den 16.11.2022

Sitzungsort:

Michael-Arneth-Schule, Schulaula

Vorsitzender:

1. Bürgermeister Jonas Merzbacher

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.

Anwesenheitsliste

Mitglieder Gemeinderat:

Frau Ursel Baur

Frau Renate Brütting

Herr Bernd Gotthardt

Herr Andreas Hergenröder

Herr Johannes Lang

Herr Robert Martin

Herr Jonas Merzbacher

Frau Gisela Oeckler

Frau Maria Tadda

Herr Christian Wolf

Herr Stefan Wolf

Frau Christine Ziegler

Herr Stephan Zwosta

Schriftführerin

Frau Silke Hatzold

Nicht Anwesende:

Mitglieder Gemeinderat

Frau Birgit Eichfelder

Herr Bernhard Oppel

Frau Ulrike Steinbock

Herr Sean Steuart

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

2.

Isolierte Befreiung: Christopher Nickel, Bau einer Dachgaube, Seehofstraße 14, Flur-Nr. 612/7

3.

Bauantrag: Benjamin Vetter, Nutzungsänderung Sparkasse zur Physiotheraphiepraxis, Hauptstraße 19, Flur-Nr. 47/1

4.

1. Bebauungsplan-Änderung "Laubanger Nord", Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg: Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

5.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Felsenkeller", Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg: Beteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB

6.

Informationen und Anfragen öffentlich: - Sachstandsbericht: Ausschreibung Kläranlage - Verlängerung Pumpenaustauschprogramm - Photovoltaikanlage

Öffentlicher Teil

TOP 1

Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift

Sachverhalt:

Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.

Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.

Beschluss:

Einwendungen sind nicht erhoben worden.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 2

Isolierte Befreiung: Christopher Nickel, Bau einer Dachgaube, Seehofstraße 14, Flur-Nr. 612/7

Sachverhalt:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück, Seehofstr. 14, Fl.-Nr. 612/7, die Errichtung einer Dachgaube. Das Vorhaben liegt im Baugebiet „Am Mönchsbach-Wörth“ aus dem Jahre 1963.

Das Bauvorhaben benötigt

- Eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Da die Dachgauben auf dieser Seite insgesamt nicht mehr als ein Drittel der breite der Außenwand des Gebäudes, insgesamt keine 3 m in Anspruch nehmen und eine Höhe von nicht mehr als 2,5 m aufweisen, handelt es sich um untergeordnete Dachgauben die bei der bemessung der Abstandsflächen außer Betracht bleiben.

Nachbarunterschriften liegen vor.

Unter Punkt 11.1.4 ist im Bebauungsplan „Mönchsbach-Wörth“ von 1994 folgende Regelung:

Dachaufbauten: Dachgauben sind als Einzelgauben zugelassen. Sie sind wahlweise zu verputzen, mit Holz zu verschalen oder zu verblechen, Eindeckung wie Hauptdach.

Die Gesamtlänge darf je Dachseite die Hälfte der Hauslänge nicht überschreiten. Dachflächenfenster sind nur für Nebenräume zugelassen.

Dacheinschnitte (negative Dachgauben) werden nicht zugelassen.

Sonnenkollektoren sind zugelassen, dürfen aber nur Teile des Daches bedecken und müssen mit den übrigen Dachflächen und Dachaufbauten harmonisch abgestimmt sein.

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt gegen die Errichtung Dachgauben auf dem Grundstück, Seehofstr. 14, Fl.-Nr. 612/7, Bebauungsplan "Am Mönchsbach-Wörth", wie in den Antragsunterlagen gezeichnet, keine Einwendungen.

Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 3

Bauantrag: Benjamin Vetter, Nutzungsänderung Sparkasse zur Physiotheraphiepraxis, Hauptstraße 19, Flur-Nr. 47/1

Sachverhalt:

Der Antragsteller plant auf dem Grundstück “Hauptstraße 19“, Fl.Nr. 47/1, die Umnutzung der bisher bestehenden Sparkasse zu einer Physiotherapeutischer Praxis.

Das Grundstück liegt im Bereich des Sanierungsgebietes Ortskern Gundelsheim, für diesen Bereich ist kein Bebauungsplan der Gemeinde Gundelsheim maßgebend. Entsprechend Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen.

Laut Baubeschreibung zur Nutzungsänderung, sind für die Physiotherapeutische Praxis 9 Stellplätze notwendig.

Die Stellplatzsatzung ist zu beachten.

Beschluss:

Der Gemeinderat erhebt gegen die Nutzungsänderung Sparkasse zu Physiotherapeutische Praxis, Hauptstraße 19, Flur-Nr. 47/1 keine Einwendungen.

Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Niederschlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 4

1. Bebauungsplan-Änderung "Laubanger Nord", Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg: Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

Sachverhalt:

Der Stadtrat der Stadt Hallstadt hat den Entwurf der 1. Bebauungsplan-Änderung “Laubanger Nord“ am 28.09.2022 gebilligt.

Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet.

Plan, Textteil, Begründung sowie Abwägung wurde der Gemeinde Gundelsheim digital übersandt.

Die Gemeinde Gundelsheim wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und gebeten, bis 14.12.2022 Stellung zur Planung zu nehmen und Auskunft über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.

Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet aus Termingründen nicht parallel statt, sondern vom 09.12.2022 bis zum 09.01.2023. In dieser Zeit können die Ploanunterlagen im Bürgerhaus der Stadt Hallstadt, Mainstraße 2, 96103 Hallstadt, im Foyer im erdgeschoss, eingesehen werden sowie auf der Webseite der Stadt Hallstadt (www.hallstadt.de) in der Rubrik “Stadt & Bürgerservice“ unter “Bauleitplanung“.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis der 1. Bebauungsplan-Änderung "Laubanger Nord", Stadt Hallstadt, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Am Felsenkeller", Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg: Beteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB

Sachverhalt:

Der Gemeinderat der Gemeinde Memmelsdorf hat in seiner Sitzung am 26.10.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes “Am Felsenkeller“ beschlossen. Die Aufstellung wird gemäß § 13 b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchgeführt. Der Planvorentwurf wurde am 26.10.2022 beschlossen.

Die Unterlagen wurden von der Planungsgruppe Strunz ING.-GmbH, Kirschäckerstr. 39, 96052 Bamberg, erarbeitet.

Die Gemeinde Gundelsheim wird gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt und gebeten bis zum 14.12.2022 Stellung zur Planung zu nehmen und Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen zu geben, die planbeeinflussend sein können.

Während dieser Frist können die Unterlagen auch auf der Webseite der Gemeinde unter https://www.memmelsdorf.de eingesehen werden.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Beschluss:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „“Am Felsenkeller“, Gemeinde Memmelsdorf, Landkreis Bamberg, in der vorliegenden Form und erhebt keine Einwendungen.

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

13

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

0

Persönlich beteiligt

0

TOP 6

Informationen und Anfragen öffentlich:

Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt die Ertüchtigung der örtlichen Kläranlage.

Die technische Ausrüstung der Anlage ist insgesamt veraltet und kann die aktuellen Anforderungen an die Abwasserreinigung auf Dauer nicht mehr erfüllen. Zudem läuft die wasserrechtliche Genehmigung für die Anlage in absehbarer Zeit aus.

Für die Neuregelung der Abwasserbeseitigung wurden insgesamt vier Alternativen untersucht und dem Gemeinderat bereits vorgetragen. Der Gemeinderat beschloss, den Bestand der derzeitigen Kläranlage soweit als möglich zu nutzen, weshalb eine Kombination aus der Sanierung der Kläranlage mit einem Erweiterungsbau (Neubau) bevorzugt wird. Hierfür wurde in der Sitzung vom 20.04.2022 der Vergabe durch das Büro Prof. Dr. Rauch und Partner zugestimmt. Für ein diverses Bewerberfeld sollen die Vergabehürden möglichst barrierefrei gestaltet werden. Der Ausschreibungsstart steht unmittelbar bevor, Bewertungsmatrizen und Ausschreibungsunterlagen unterliegen einer letzten Prüfung. Die abschließende Submission und Honorarvergabe und somit Beginn der abschließenden Planungstätigkeit ist im März 2023 geplant.

Das Pumpenaustauschprogramm der Gemeinde Gundelsheim besteht seit dem Jahr 2010. Die Gemeinde Gundelsheim bezuschusst dabei den Austausch der Heizungspumpe mit einem maximalen Betrag von 50,- Euro pro Pumpe. Die Kosten für die Erneuerung einer Heizungspumpe liegen derzeit zwischen 100,- Euro bis 500,- Euro. Die Weiterführung des Austauschprogrammes wird von der Gemeindeverwaltung befürwortet. Der Gemeinderat erhebt hiergegen keine Einwände und beschließt die Fortführung mit 10 % der Kosten bzw. maximal 50,- Euro zu bezuschussen.

Seit 2009 haben Gundelsheimer Bürger*innen die Möglichkeit, sich den sog. “Energiesparcheck“ durch die Gemeinde Gundelsheim mit einem Betrag von bisher 30,- Euro bezuschussen zu lassen. Ziel der Beratung ist, Hauseigentümer*innen auf energiesparende Maßnahmen hinzuweisen, welche am Gebäude und an der Heizungsanlage zur Verminderung des Energieverbrauches durchgeführt werden können. Ein allgemeiner Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater kostet in der Regel zwischen 350,- Euro und 450,- Euro. Bei der Klimaallianz Bamberg kostet die Initialberatung 350,- Euro, wobei der Eigenanteil für den Beratungsempfänger 150,- Euro beträgt.

Die Gemeindeverwaltung befürwortet die Weiterführung der Bezuschussung des Energiesparchecks. Der Gemeinderat erhebt hiergegen keine Einwände und beschließt, die Förderung mit 10 % der Kosten, jedoch einem max. Betrag von 50,- Euro.

Die Gemeinde Gundelsheim überlegt die Bezuschussung von Mini-Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet. Mit einem sog. “Balkonkraftwerk“ besteht die Möglichkeit, eigenen Strom zu produzieren. Die Anlagen bestehen meist aus einzelnen Modulen, die sich auf dem Balkon, an der Fassade oder im Garten aufstellen lassen und sind in der Regel genehmigungsfrei. Die Komplettkosten pro Modul liegen aktuell bei ca. 1.100 Euro. Der Anschluss erfolgt über eine spezielle Einspeisesteckdose, die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz muss bei der Bundesnetzagentur sowie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, pro Anlage und Eigentümer einen Zuschuss in Höhe von 10 % nach aktueller Preisentwicklung, jedoch maximal 100,- Euro zu gewähren. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt einen Zuschuss für sog. “Balkonkraftwerke“ im Gemeindegebiet, wie von der Gemeindeverwaltung vorgeschlagen.

Die Gemeinde Gundelsheim bezieht den Strom für die gemeindlichen Liegenschaften von einem Stromanbieter, der durch die Bündelausschreibung der Firma KUBUS ermittelt wurde. Der bisherige Stromliefervertrag mit der Firma E.ON endet zum 31.12.2022. Für die neuerliche Ausschreibung der Firma KUBUS für die Jahre 2023 bis 2025 gingen keine Angebote ein und die Gemeinde Gundelsheim ist für einen Vertragsabschluss mit einem Stromanbieter selbst verantwortlich. Bürgermeister Merzbacher informiert, dass die nun vorliegenden Angebote durch Stromversorger massiv gestiegen sind und einer tagesaktuellen Preisgestaltung unterliegen. Diesbezüglich wird nun der Marktpreis bei drei Anbietern (Stadtwerke Augsburg, Stadtwerke Bamberg, Naturstrom) beobachtet, um das aktuell wirtschaftlichste Angebot abschließen zu können. Der bereits getätigte Mehrheitsbeschluss, Ökostrom zu beziehen, soll weiterhin umgesetzt werden. Auf Nachfrage des Gemeinderates teilt Bürgermeister Merzbacher mit, dass zur Reduzierung des gemeindlichen Stromverbrauchs die Helligkeit der Straßenbeleuchtung erneut reduziert werden soll. Eine zeitlich begrenzte Abschaltung in der Nacht von 24 – 5 Uhr wird mehrheitlich abgelehnt.

Die Chronik der Gemeinde Gundelsheim stammt aus dem Jahr 2007 und es sind nurmehr 10 Exemplare vorrätig. Statt einer Neuauflage schlägt die Verwaltung vor, die vorhandene Chronik fortzuführen. Die Gemeindearchivarin Maria Köppl benötigt für die Arbeiten an der Fortführung ca. ein Jahr.

Aus dem Gemeinderat ergeht Nachfrage bezüglich eines problematisch parkenden Kleintransporters in der Hauptstraße. Seitens der Gemeindeverwaltung wird hier zunächst der Dialog mit dem Halter des Fahrzeuges gesucht, sofern hier keine Einigung erzielt werden kann werden weitere Maßnahmen, z.B. eingeschränktes Halteverbot, geprüft.

Immer wieder werden an die Gemeindeverwaltung Beschwerden bezüglich nächtlichem “schussähnlichen“ Lärm herangetragen. Bürgermeister Merzbacher informiert, dass bisher noch niemand gefasst wurde und die Nachforschungen laufen.

Erneut wird aus dem Gemeinderat der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, in der Hohenlohestraße die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu reduzieren. Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass die Verwaltung derzeit ein Gesamtkonzept erarbeitet. Zudem wird vorgeschlagen, im Bauausschuss weitere verkehrstechnisch neuralgische Knotenpunkte im Gemeindegebiet zu erörtern.

Aus dem Gemeinderat kommt der Hinweis auf ein Loch entlang des Hochwasserdamms auf Höhe der Lindenstraße, das im Zuge der Bauarbeiten entstanden ist. Die Gefahrenstelle wird abgesperrt und entsprechend mit Mutterboden aufgefüllt.

Aus dem Gemeinderat kommt die Nachfrage, im Sinne des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, die Weihnachtsbeleuchtung im Gemeindegebiet zu reduzieren. Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass die Beleuchtung bereits auf LED umgestellt sowie die Anzahl der Weihnachtsbäume reduziert wurde.

Aus dem Gemeinderat wird nachgefragt, ob eine weitere Umsetzung von Blühwiesen noch in diesem Jahr möglich ist. Diesbezüglich steht die Gemeindeverwaltung in Kontakt mit der Kreisfachberaterin für Gartenkultur und Landespflege des Landkreises Bamberg. Unter anderem wurden in diesem Jahr bereits mehrere Bäume im Gemeindegebiet neu gepflanzt. Die Hinweisschilder für Blühwiesen sind beauftragt.

Die Bauarbeiten der neuen Querungshilfe am Ortseingang liegen im Bauzeitenplan. Die Fertigstellung und Öffnung der Straße ist für Anfang Dezember eingeplant.

Bürgermeister Merzbacher informiert den Gemeinderat über die Planungen zum anstehenden Wintermarkt und weist darauf hin, dass aufgrund des zu erwartenden Besucheranstroms ein Toilettenwagen gegenüber der Bücherei in der Bachstrasse aufgestellt wird. Zudem wird die Fläche vor der Bücherei als Marktfläche und die Gartenfläche der Spezerei als Aufenthaltsort dienen. Es wird mit einer zeitweisen Überlastung des Verkehrs gerechnet, daher wird als zusätzliche Parkmöglichkeit die Fläche bei der Katholischen Kirche abtrassiert und ausgewiesen.

Ende der öffentlichen Sitzung 18:50 Uhr.

Für die Richtigkeit:

Jonas Merzbacher

Silke Hatzold

1. Bürgermeister

Schriftführerin