| Gremium: | Gemeinderat Gundelsheim |
| Sitzungstag: | Mittwoch, den 20.11.2024 |
| Sitzungsort: | Michael-Arneth-Schule Schulaula |
| Vorsitzender: | 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher |
Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekanntgemacht worden sind.
Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
Frau Ursel Baur
Frau Renate Brütting
Frau Birgit Eichfelder
Herr Bernd Gotthardt
Herr Andreas Hergenröder
Herr Johannes Lang
Herr Robert Martin
Herr Jonas Merzbacher
Frau Gisela Oeckler
Herr Bernhard Oppel
Frau Ulrike Steinbock
Frau Maria Tadda
Herr Christian Wolf
Herr Stefan Wolf
Frau Christine Ziegler
Herr Stephan Zwosta
Schriftführerin
| Frau Silke Hatzold |
Nicht Anwesende:
Mitglieder Gemeinderat
| Herr Sean Steuart |
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift |
| 2. | Verabschiedung: Jugendpfleger Dominik Scheer |
| 3. | Glasfaserausbau Gundelsheim: Vorstellung Firma Leonet |
| 4. | Beratung: Errichtung einer Zufahrtsüberdachung; Fl.Nr. 66; Gemarkung Gundelsheim |
| 5. | Änderungsantrag: Lageplanänderung der Garage und des Nebengebäudes; Fl.Nr. 363/12; Gemarkung Gundelsheim |
| 6. | Bauantrag: Dachbodenausbau mit Einbau einer Treppe sowie Änderung der Dachfläche durch den Einbau von Dachflächenfenstern; Fl.Nr. 438/70; Gemarkung Gundelsheim |
| 7. | Bauantrag/Nutzungsänderung: Anbau eines derzeitig leerstehenden Obergeschosses eines Büro-/Lagergebäudes zu einer Betriebsleiterwohnung und Einbau einer Dachterrasse; Fl.Nr. 496/3; Gemarkung Gundelsheim |
| 8. | Beleuchtung Fahrradweg Gundelsheim-Lichteneiche: Angebot Bayernwerk Netz GmbH |
| 9. | Sachstandsbericht: Steg über den Leitenbach |
| 10. | Sachstandsbericht: ÖPNV |
| 11. | Beratung: Hebesatz Grundsteuer A und B |
| 12. | Bürgerversammlung 2024 |
| 13. | Informationen und Anfragen öffentlich |
|
|
Öffentlicher Teil
| TOP 1 |
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Niederschrift
Sachverhalt:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erhebt keine Einwendungen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 2 |
Verabschiedung: Jugendpfleger Dominik Scheer
Sachverhalt:
Herr Dominik Scheer war seit dem 01.09.2018 in der Gemeinde Gundelsheim als Jugendsozialarbeiter tätig. Nun scheidet er zum 01.12.2024 aus und übergibt an seine Nachfolgerin, Frau Alexandra Opel.
Herr Scheer gibt einem kurzen Rückblick über seine Tätigkeit der letzten 6 Jahre und damit verbundene Highlights: z.B. Kirchweih, Wintermarkt, Projekt- und Aktionsideen der Jugendlichen (u.a. JAM-Graffiti und WLAN im Schlupfloch), Jugendversammlung, Kooperation mit Ortsvereinen (Menschenkicker), Gundelsheimer Kinderfest.
Im Anschluss wird dem Gemeinderat die neue Jugendsozialarbeiterin, Frau Alexandra Opel, vorgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 3 |
Glasfaserausbau Gundelsheim: Vorstellung Firma Leonet
Sachverhalt:
Herr Bernhard Mayr von der Firma Leonet GmbH, 94469 Deggendorf, stellt dem Gemeinderat detaillierte Planungen zum Ausbau des Glasfasersnetzes in Gundelsheim vor.
Anvisierter Baustart ist hierbei das 2. Quartal 2025. Die finale Netzaktivierung ist für Ende 2026 geplant.
Herr Mayr erläutert die Unternehmensstruktur, die sich durch eine beabsichtigte Übernahme von Infrafibre Germany mit ihren Tochtergesellschaften Infrafibre Germany (IFG), Leonet und Breitbandversorgung Deutschland (BBV) durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ergibt und versichert, dass sich im Zusammenhang mit der Übernahme keine Änderungen an den Ausbauplänen für die Gemeinde Gundelsheim ergeben werden. Alle Absichtserklärungen bleiben bestehen und das geplante Projekt wird im vereinbarten Umfang ausgeführt. Verträge mit UGG und
IFG (BBV/LEONET) behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Auch die Netznutzung durch andere Telekommunikationsunternehmen ist laut Auskunft der Fa. Leonet möglich.
Im Anschluss steht Herr Mayr für Fragen aus dem Gemeinderat zur Verfügung.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum Glasfaserausbau in Gundelsheim durch die Firma Leonet ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 4 |
Beratung: Errichtung einer Zufahrtsüberdachung; Fl.Nr. 66; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 04.11.2024 wurde die Gemeinde Gundelsheim durch das Landratsamt Bamberg aufgefordert, erneut über eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Errichtung einer Zufahrtsüberdachung; Fl.Nr. 66, Gemarkung Gundelsheim, zu beraten und zu entscheiden.
Die Gemeinde Gundelsheim hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 17. Januar 2024 das gemeindliche Einvernehmen zu o.g. Vorhaben mit der Begründung versagt, dass die Stellplatzsatzung nicht eingehalten wird und die hinteren Stellplätze versperrt sind.
Der Antragsgegenstand wurde daraufhin vom Bauherrn genauer definiert, was gemäß dem Landratsamt Bamberg als Nachweis für die Einhaltung der Stellplatzsatzung gilt.
Nach erneuter Beteiligung mit konkretisierten Unterlagen wurde das gemeindliche Einvernehmen im Rahmen der laufenden Verwaltung erneut verweigert, da die Grenzbebauung kritisch gesehen wird und die Entwässerung der Zufahrtsüberdachung nicht ausreichend definiert ist. Weiterhin wurde auf die Sanierungssatzung hingewiesen.
Das Landratsamt hat die Unterlagen nunmehr erneut geprüft und befunden, dass nichts gegen den Bau der Zufahrtsüberdachung spreche.
Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Errichtung einer Zufahrtsüberdachung; Fl.Nr. 66, Gemarkung Gundelsheim, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 5 |
Änderungsantrag: Lageplanänderung der Garage und des Nebengebäudes; Fl.Nr. 363/12; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
In vorangegangenen Sitzungen (19.04.2023, 21.06.2023, 13.09.2023, 15.05.2024) wurde der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Nebengebäude; Fl.Nr. 363/12, Gemarkung Gundelsheim, im Gemeinderat zur Kenntnis genommen und dabei beraten, die Stellungnahme des Landratsamtes bzw. das Beteiligungsverfahren abzuwarten.
Die Bebauung wurde mittlerweile umgesetzt und es wurden nunmehr Nebengebäude und Garage abweichend zum Bauantrag ausgeführt. Beide Gebäude wurden mit einem Abstand zwischen 0,07 m und 0,15 m an der Grundstücksgrenze errichtet, nicht auf der Grundstücksgrenze.
Weitere Änderungen zeigen sich im neu eingereichten Plansatz:
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 6 |
Bauantrag: Dachbodenausbau mit Einbau einer Treppe sowie Änderung der Dachfläche durch den Einbau von Dachflächenfenstern; Fl.Nr. 438/70; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Antragstellerin plant auf Ihrem Grundstück, Fl.Nr. 438/70 den Dachboden als Büroraum auszubauen. Für den Ausbau des Dachbodens ist der Einbau einer Treppe und eines Dachflächenfensters vorgesehen.
Für das Vorhaben ist der Bebauungsplan „Bergwiesen“ aus dem Jahr 1991 maßgebend. In den textlichen Festsetzungen ist die Zahl der Vollgeschosse mit I+U als Höchstgrenze festgelegt. Ein Dachgeschossausbau ist grundsätzlich möglich. Der Dachbodenausbau ist nicht definiert.
Die Verwaltung sieht das Vorhaben unproblematisch, eine Nachberechnung ist zu prüfen.
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim wird eingehalten.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 7 |
Bauantrag/Nutzungsänderung: Anbau eines derzeitig leerstehenden Obergeschosses eines Büro-/Lagergebäudes zu einer Betriebsleiterwohnung und Einbau einer Dachterrasse; Fl.Nr. 496/3; Gemarkung Gundelsheim
Sachverhalt:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Fl.Nr. 496/3 das Obergeschoss im nördlichen Teil eines bestehenden Industriegebäudes zu einer Betriebsleiterwohneinheit mit Dachterrasse umzubauen. Die Wohnfläche wird mit 151,83 m² definiert. Drei Stellplätze stehen für den Wohnraum zur Verfügung. Der Stellplatznachweis liegt vor.
Das Grundstück liegt im Einzugsgebiet des im Flächennutzungsplan definierten Gewerbegebietes.
Die Nachbarunterschriften liegen vor.
Der Gemeinderat berät ausgiebig. Das im Flächennutzungsplan definierte Gewerbegebiet beinhaltet mittlerweile mehr Wohn- als Gewerberaum. Eine generelle Umwandlung des gesamten Gebietes in ein Mischgebiet mit einhergehender Änderung des Bebauungs- bzw. Flächennutzungsplanes ist daher zu diskutieren.
Die Verwaltung schlägt eine grundsätzliche Bewertung der Sachlage durch das Landratsamt Bamberg vor.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die ausführlichen Erläuterungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Prüfantrag, mit der Bitte um eine grundsätzliche Bewertung der Sachlage, beim Landratsamt Bamberg zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 8 |
Beleuchtung Fahrradweg Gundelsheim-Lichteneiche: Angebot Bayernwerk Netz GmbH
Sachverhalt:
Der Tagesordnungspunkt wurde vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil der Sitzung verlegt.
In der Gemeinderatssitzung am 24.07.2024 wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Fahrradwegbeleuchtung zwischen Lichteneiche und Gundelsheim im Bereich der Autobahnbrücke zu erweitern.
Von der Bayernwerk Netz GmbH liegt ein Angebot für die Erweiterung der Solarstraßenbeleuchtung mit einer Angebotssumme von 28.326,64 € vor.
Insgesamt sind sieben Leuchten vorgesehen. Zwei Solarleuchten mit integriertem Lichtmast sind beidseitig an der Brücke vorgeschlagen. Alle weiteren Leuchten sind analog der bereits verbauten Modelle. Auf der Autobahnbrücke selbst ist aufgrund rechtlicher Vorgaben keine Beleuchtung möglich. Die Maßnahme soll in Abstimmung mit dem geplanten Ausbau des Autobahnkreuzes erfolgen, sodass die dann gesetzten Lichtpunkte nach Beginn der Bauarbeiten des Großprojektes A70/A73 nicht wieder entfernt werden müssen bzw. keine extremen Kosten dadurch entstehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 9 |
Sachstandsbericht: Steg über den Leitenbach
Sachverhalt:
Der Fußgängersteg über den Leitenbach soll erneuert werden. Nach dem Ideen- und Realisierungswettbewerb “Mehr als eine Brücke“ ist geplant den Gewinnerentwurf umzusetzen. Das Tragwerksplanungsbüro knippershelbig GmbH und das Architekturbüro Gustav Düsing GmbH wurden mit den ersten Planungsaufgaben betraut.
Der Bau der neuen Wegeverbindung über den Leitenbach ist ein Projekt im Rahmen der Städtebauförderung und wird von der Regierung von Oberfranken finanziell unterstützt.
Am Montag, dem 18.11.2024 fand in der Gemeindeverwaltung ein AUFTAKT zum Thema statt. Anwesend waren Vertreter der Planungsbüros und Herr Mohnkorn von der Regierung von Oberfranken. Das Landschaftsplanungsbüro studio-erde war online hinzugeschaltet.
Nach einer kurzen Erläuterung der Bedeutung des Steges für die Gemeinde Gundelsheim durch Herrn Bürgermeister Merzbacher wurde die Vorgehensweise zur Beantragung des notwendigen wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens nach § 68 Abs. 1 WHG besprochen. Der Kontakt zum Wasserwirtschaftsamt Kronach wurde hergestellt. Die Planunterlagen sollen bis nächste Woche zusammengestellt und eingereicht werden.
Mit Herrn Mohnkorn wurden die Themen der Beantragung der Fördermittel erörtert.
Die Kostenaufstellung wird aktuell seitens des Büros knippershelbig GmbH bearbeitet. Daraufhin kann der Förderantrag gestellt werden.
Eine mögliche Lösung der Überdachung bzw. Verschattung für eine nicht dauerhafte Nutzung wird u.a. durch ein Ansichtsmodell vorgestellt und der Gemeinderat wird um ein Meinungsbild gebeten. Die aktuellen Planungsstände zur Freilandplanung, Überdachung, der Spartenplan und der Umgriff für die Baugruben werden aufgezeigt. Zudem wird der aktuelle Baumbestand im Bereich des Umgriffs erläutert.
Insgesamt stellt die Maßnahme einen erheblichen Mehrwert für die Ortschaft, insbesondere als Verbindung sowie Begegnungsstätte dar.
Eine mögliche Überdachung fällt in förderfähige Kosten.
Zur Entscheidungsfindung bittet der Gemeinderat um detailliertere Kostenangaben.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 10 |
Sachstandsbericht: ÖPNV
Sachverhalt:
Als öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) wird der Personenverkehr als Teil des öffentlichen Verkehrs (ÖV) im Rahmen der Grundversorgung bzw. öffentlichen Daseinsvorsorge auf Straße, Schiene, etc. bezeichnet. Die Stadtwerke Bamberg sowie OVF Linien bedienen derzeit Gundelsheim täglich. Ebenso zahlt die Gemeinde fast 30.000 Euro jährlich für das Angebot Anruf-Linien-Taxi. Zum Zeitpunkt der Sitzung lag der Gemeindeverwaltung die aktuelle Kostenaufstellung noch nicht vor.
Bürgermeister Merzbacher stellt die bisherigen Nutzungszahlen, Kosten sowie weitere Programme vor. Insbesondere wird auf die kostenlosen Sonderfahrten an den vier Adventssamstagen hingewiesen. Die Kosten für die Beförderung übernehmen die Stadt und der Landkreis Bamberg sowie die beteiligten Kommunen.
Nach Gesprächen mit den zuständigen Verantwortlichen der Stadtwerke bzw. des Landkreises wurde bezüglich der Ferienbetriebszeiten eine Lösung zum 01.01.2025 gefunden.
Der Gemeinderat muss über die Fortführung des Anruf-Linien-Taxis sowie die Taktung der Buslinien entscheiden. Ein Wechsel muss im Anschluss gemeinsam mit dem Landratsamt als zuständige Stelle besprochen werden.
Der Tagesordnungspunkt wird nach Übermittlung der aktuellen Kostenaufstellung in einer kommenden Sitzung erneut beraten.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 11 |
Beratung: Hebesatz Grundsteuer A und B
Sachverhalt:
Der Grundsteuer unterliegen zum einen Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und zum anderen die übrigen Grundstücke incl. der betrieblich genutzten (Grundsteuer B).
Grundlage für die Steuerberechnung ist allein der Wert des Betriebes bzw. des Grundstücks. Die persönlichen Verhältnisse des Grundstückseigentümers finden keine Berücksichtigung.
Für den Einheitswert, den Grundsteuermessbetrag und die Grundsteuer wird jeweils ein eigenständiger Bescheid erteilt, der gesondert mit einem Rechtsbehelf angefochten werden kann. Ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid kann jedoch nicht damit begründet werden, dass der Grundsteuermessbescheid oder der Einheitswertbescheid fehlerhaft sei. Beide Bescheide sind Grundlagenbescheide für die Grundsteuerfestsetzung und für die Gemeinde bindend. Wird der Einheitswert- und/oder der Grundsteuermessbescheid geändert, passt die Gemeinde die Grundsteuer von Amts wegen an. Der Einspruch gegen den Grundsteuermessbescheid kann ebenso nicht mit der Fehlerhaftigkeit des Einheitswertes begründet werden.
Die neue Grundsteuer wird ab 2025 erhoben. Entscheidend bei der Berechnung ist einerseits der Hebesatz, der sich durch die Reform in den meisten Fällen ändern wird, und andererseits die Steuermesszahlen und Grundstückswerte.
Hintergrund ist, dass das derzeitige System der Grundsteuer im Jahr 2018 als verfassungswidrig erklärt wurde. Gleichartige Grundstücke wurden unterschiedlich behandelt, wodurch das Gebot der Gleichbehandlung verletzt wurde.
Somit müssen fortan Faktoren wie der Wert des Grundstücks nach neuen Modellen berechnet werden und eine Anpassung der Steuermesszahlen ist notwendig. Dies führt automatisch auch zu einer Anpassung der Hebesätze innerhalb der Kommunen. Von 2019 bis Ende 2024 gab es deshalb eine Neuregelung der Grundsteuer, welche jedoch lediglich eine Übergangsregelung darstellte. Ab 2025 folgt ein einheitliches neues Recht für die Grundsteuer, bei welchem unter anderem die Steuerhebesätze der Kommunen neu angesetzt werden.
Entscheidend ist die Fläche des Grund und Bodens, also der Flurstücke. Ist das Flurstück bebaut, wird auch die bebaute Fläche berücksichtigt. Ist ein Gebäude in Wohnungs- oder Teileigentum aufgeteilt, wird jede Wohnung bzw. jedes Teileigentum gesondert mit der zu der Wohnung / zu dem Teileigentum gehörenden anteiligen Grundstücksfläche angesetzt. Zusätzlich ist bei bebauten Grundstücken die Gebäudefläche zu berücksichtigen. Die Gebäudefläche ist bei einer Wohnnutzung die Wohnfläche (nach der Wohnflächenverordnung), bei einer anderen Nutzung die Nutzfläche. Diese sind gesetzlich vorgegeben. Grundstücksflächen liegen bei 0,04 € je m² und Gebäudefläche: 0,50 € je m². Die Grundsteuermesszahlen sind ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Sie betragen für den Grund und Boden 100 %, die Wohnfläche 70 % und die Nutzfläche 100 %. Sie werden in bestimmten Fällen (Wohnteil eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft, Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau) ermäßigt.
Die Hebesätze v.H. für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer betragen aktuell:
Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) - 360
Grundsteuer B (für bebaute und bebaubare Grundstücke) - 360
Gewerbesteuer - 360
Für die Festsetzung der Hebesätze ab dem Jahr 2025 werden grundlegende Steuerdaten, wie z. B. Steuermessbeträge, durch das zuständige Finanzamt bereitgestellt. Nach Durchführung der Berechnung und Abschluss des systemseitigen Datenimportes kann die Höhe der Hebesätze im Gemeinderat abschließend beraten und beschlossen werden.
Die Vorberatung soll im Gemeindeausschuss am 04.12.2024 erfolgen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Einwände zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 12 |
Bürgerversammlung 2024
Sachverhalt:
Die Bürgerversammlung fand aufgrund Art. 18 - Gemeindeordnung am 16.10.2024 statt: Mitberatungsrecht/Bürgerversammlung - In jeder Gemeinde hat der erste Bürgermeister mindestens einmal jährlich, auf Verlangen des Gemeinderats auch öfter, eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einzuberufen.
Die Bürgerversammlung fand sowohl als Präsenz-, als auch als Online-Veranstaltung statt. Die Bürgerschaft wurde auf die eingeschränkte Gewährleistung des Datenschutzes aufgrund der Online-Veranstaltung hingewiesen.
Noch bevor Bürgermeister Merzbacher die aktuellen Zahlen, Daten und Fakten zu Bevölkerungsentwicklung und Finanzen der Gemeinde Gundelsheim erläuterte, erteilte er zunächst der Bürgerschaft das Wort. Aus dem Publikum kamen Fragen und Anregungen zu den verschiedensten Themen, beispielsweise Parkraum, Stellplatzsatzung, Ortsbeleuchtung, Straßenreinigung, oder die Baumaßnahme Friedhof. Für das fast vergangene Jahr 2024 stellte Jonas Merzbacher die wichtigsten Themen des Gemeindejahres vor. Im Anschluss an den Bericht des Bürgermeisters hatten die Bürger*innen erneut das Wort. Die Bürgerversammlung hat wiederholt hybrid stattgefunden.
Die Punkte aus der Bürgerversammlung werden im Gemeinderat behandelt und bewertet.
Alle genannten Punkte der Bürger*innen konnten ausführlich bereits in der Bürgerversammlung beantwortet werden und die Präsentation ist auf der Webseite der Gemeinde Gundelsheim zu finden.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und die Punkte aus der Bürgerschaft werden somit als ausreichend behandelt betrachtet.
Abstimmungsergebnis:
| Anwesend: | 16 |
| Ja-Stimmen: | 16 |
| Nein-Stimmen: | 0 |
| Persönlich beteiligt | 0 |
| TOP 13 |
Informationen und Anfragen öffentlich
Die Baumaßnahme am Gundelsheimer Friedhof ist weiter fortgeschritten, der Vorplatz ist fast fertiggestellt und die Asphaltierung findet aktuell statt. Im Alten Friedhof sind Eibenhecken als natürlicher Feuchtigkeitsschwamm für Oberflächenwasser, das dünne Wurzelwerk wird keine Verschiebungen der Grabsteine hervorrufen, durch regelmäßige Rückschnitte werden die Eiben in angemessener Größe gehalten. Die Baumaßnahme im Kreuzungsbereich steht vor dem Abschluss, alle vorbereitenden Maßnahmen wurden seitens der Firma John durchgeführt und die Aufbringung der Straßendecke, etc. sollen durch die beauftrage Firma spätestens in der ersten Dezemberhälfte ausgeführt sein.
In Zusammenschau ist insgesamt festzuhalten, dass das Projekt Sanierung Friedhof mit einem Kostenvolumen von gut 2 Millionen Euro vorbildlich gelöst wurde.
Im Jahr 2025 wird die Richtlinie zur Lichtbildaufnahme in den Einwohnermeldeämtern umgesetzt.
Hierzu werden über die Bundesdruckerei Aufnahmegeräte an die Kommunen versendet. Die Geräte benötigen eine Standfläche von 0,5m x 0,5m, einen weißen Hintergrund und etwa 0,75m - 1,25m Abstand zur Kameralinse. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, muss das Zimmer 1 im Rathaus umgebaut werden. In diesem Zug werden Ersatz-Möbel angeschafft, um den Arbeitsplatz kompakter gestalten zu können. Der Umbau des Zimmers wird circa 2.900,00 Euro kosten.
Somit sind dann 8 von 10 Büroräumen auf aktuelle Standards im Mobiliar umgebaut. Die Anpassung der Möbel in den verbleibenden zwei Räume sowie ein Tausch der Lamellenvorhänge soll beraten werden.
Für die drei Ortseingänge sollen passende Ortseingangstafeln angeschafft werden. Als Materialvorschlag wird für die Willkommenstafel mit Informationsfläche Cortenstahl vorgeschlagen. Dem Gemeinderat werden hierzu in kommender Sitzung entsprechende Angebote vorgestellt.
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Aufstellung eines sogenannten Blumenautomats durch das Blumalädla, Birgit Eichfelder, Hauptstr. 5, 96163 Gundelsheim, vor. Der Blumenautomat bietet für Kunden die Möglichkeit auch außerhalb der Geschäftszeiten frische Blumensträuße, Schnittblumen o.ä. zu erwerben. Die Aufstellung soll entlang der Grundstücks- bzw. Zaungrenze zur Hauptstr. 6 erfolgen und mit einer Überdachung aus Holz versehen werden. Das Einverständnis der Nachbarn liegt bereits vor. Der Gemeinderat erhebt keine Einwände und nimmt das Vorhaben zustimmend zur Kenntnis.
Bürgermeister Merzbacher informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand zum geplanten Umbau/Erweiterung im Bereich Autobahnkreuz Bamberg, BAB A70 und BAB A73 durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nordbayern. Die Planunterlagen waren bis einschließlich 08.10.2024 zur Einsicht öffentlich ausgelegen. Hinsichtlich des geplanten Straßenverlaufs am Hirschknock gab es hierbei Einwände und entgegen der usprünglichen Planung soll der Verlauf nun geringfügig abgeändert werden. Der Gemeinderat weist darauf hin, dass im Zuge der Baumaßnahmen auch an eine Beleuchtung des dann neu entstehenden Fahrradweges gedacht werden soll. Im Hinblick auf eine Verlängerung des Lärmschutzes entlang der Fahrbahnen an A70 in Richtung Scheßlitz und der A73 in Richtung Breitengüßbach ist sich der Gemeinderat einig, die Maßnahme entsprechend weiterzuverfolgen.
Im Bereich der Bodenackerstraße 36-42 steht der Austausch einer zuführenden Wasserleitung an. Vergleichbare Fälle werden im Jahr 2025 von der Gemeindeverwaltung kontaktiert und das Vorgehen geprüft. Der Gemeinderat wird über die notwendige Maßnahme informiert.
Ende der öffentlichen Sitzung 19:53 Uhr.
Für die Richtigkeit:
| Jonas Merzbacher 1. Bürgermeister | Silke Hatzold Schriftführerin |